233 Views | 12.03.2020 | 21:54 Uhr
geschrieben von Kundin König

Vidi GmbH - PHILmed Gesundheit (Essen)

Unberechtigte Mahnung

Bestell-/Kundennummer: Rechnungsnummer 3333068

Als Asthma-Patientin und Versicherte der DAK war ich im Dezember 2019 gezwungen, bei der PHILlmed Gesundheits GmbH (im Folgenden PHILmed genannt), dem alleinigen Vertragspartner der DAK für Inhalationsgeräte, ein Inhalationsgerät über eine ärztliche Verordnung zu bestellen - online, weil Sitz in 07745 Jena, Göschwitzer Straße 50.

Auf dem PHILmed-Online-Portal gab es zu der Zeit übrigens nur ein einziges Gerät ohne wirtschaftliche Aufzahlung im Angebot - ein weiteres Gerät ohne Aufzahlung war zurzeit nicht lieferbar.

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Für Patienten, die sich mit der “Auswahl“, die PHILmed den DAK-Kassenpatienten zur Verfügung stellt, nicht zufrieden geben, besteht die Möglichkeit, auch ein Inhalationsgerät mit wirtschaftlicher Aufzahlung zu bekommen.

So ein Gerät bestellte ich samt Einlesen der ärztlichen Verordnung in dem PHILmed-Online-Shop, dort gibt es eine separate Seite eigens für DAK-Versicherte. Die Begleichung der wirtschaftlichen Aufzahlung muss dort generell vorab geleistet werden, anders erhält der Kunde kein Gerät.
So wurde die Bezahlung von mir über das Bezahlsystem „Sofort GmbH“ getätigt.
Ich erhielt von der „Sofort GmbH“ umgehend per E-Mail eine Transaktionsbestätigung meiner Zahlung. Am nächsten Tag eine Versandbestätigung von PHILmed, ebenfalls per E-Mail.
Das Gerät wurde zeitnah geliefert.

Am 07. Februar 2020 erhielt ich über das Forderungsmanagement von PHILmed eine Mahnung, datiert mit dem 27. Januar 2020 und der einmaligen Aufforderung zur Zahlung bis 07. Februar 2020! Wahrscheinlich hätte ich übersehen, besagte Zuzahlung zu begleichen …

SCHLAGWORTE

Ich möchte nicht wissen, was passiert wäre, wäre die Mahnung erst am 08. Februar bei mir eingetroffen.

Da sich schon im Vorfeld beim fernmündlichen Einholen von Informationen über ein geeignetes Gerät die Mitarbeiter von PHILmed mit Unwissenheit und Unfreundlichkeit auszeichneten (und vermutlich auch mit maßloser Unterbesetzung: von einem Sachbearbeiter bekam ich statt einer Beratung die Auskunft, wie lang seine Schicht schon geht), wandte ich mich mit einer Beschwerde an Geschäftsleitung und Forderungsmanagement von PHILmed.
Hier erklärte ich unter anderem, wie der Bestellmodus in ihrem Unternehmen funktioniert (…) und dass es schier unmöglich ist, einen Artikel des Unternehmens ohne vorherige Bezahlung zu erhalten!

Wie also kann da der Kunde die Zahlung vergessen?

Weiter bat ich um die ordnungsgemäße Rücknahme der unberechtigten Mahnung.
Die Geschäftsleitung der PHILmed schien sich mit Kundenproblemen nicht befassen zu wollen.
Und vom Forderungsmanagement erhielt ich als Antwort das hier angehängte Schreiben vom 17. Februar 2020 …

Statt sich für das Versehen angemessen zu entschuldigen und die unberechtigte Mahnung zurückzunehmen, wurde hier die Angelegenheit so dargestellt, als wäre meine Zahlung nach einer wie immer gearteten Verzögerung inzwischen doch noch eingegangen, somit wäre die Mahnung erledigt.

Wenn bei PHILmed derartige Fehler im eigenen Unternehmen zu solch unschönen Auswirkungen für den Kunden führen, sei es durch ein fehlerhaftes Computerprogramm, inkompetente Mitarbeiter oder ein zweifelhaftes Bezahl-System, sollte sich das Unternehmen für Angelegenheiten wie meine dringend ein anderes Standardschreiben zulegen - eines, das die Verantwortlichkeiten eindeutig klärt.
Anderenfalls werden mit der verfälschenden Darstellung nur endgültig die Kunden vertrieben - die im Übrigen auch Patienten und hier in dem Fall DAK-Versicherte sind.

Auf ein weiteres Schreiben von mir, in dem ich nochmals um die Rücknahme der unberechtigten Mahnung bat, erhielt ich von PHILmed keine Antwort mehr.

Da ich nicht davon ausgehe, dass die PhILmed Gesundheits GmbH auf unseriöse Weise und mit unberechtigten Forderungen versucht, von ihren kranken und eher unterstützungsbedürftigen Kunden Zahlungen doppelt einzunehmen, wäre mindestens eine Entschuldigung mit einer eindeutigen Klarstellung durch das Unternehmen nach einem solchen Vorfall angebracht.

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Meine Forderung an Vidi GmbH - PHILmed Gesundheit: Rücknahme der unberechtigten Mahnung vom 27. Januar 2020 mit einer fallbezogenen Stellungnahme.


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Kommentare und Trackbacks (3)


20.03.2020 | 11:36
von Kundin König noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vom Forderungsmanagnent habe ich gestern, am 19. März, ein wiederholt zeitverzögert zugestelltes Schreiben vom 10. März 2020 mit zwei kurzen Sätzen erhalten, offensichtlich eine verspätete Reaktion auf meine zweite Anfrage bei Philmed. Dieses Schreiben hat allerdings nichts mit meiner Beschwerde vom 12. März bei Reclabox zu tun und entspricht auch nicht meiner Forderung. Die Beschwerde ist somit nicht gelöst.


03.04.2020 | 16:57
von Kundin König noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.04.2020 | 12:03
von Kundin König noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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