Von Druckerpatronen.de beantwortete Beschwerde. | 441 Views | 13.03.2020 | 21:58 Uhr
geschrieben von Wolfgang Niebling

Druckerpatronen.de (Iserlohn)

Inkassobüro nach Zahlungsverzug von 1 Monat eingeschaltet

Bestell-/Kundennummer: Kn 150594537

Bei der Firma Druckerpatronen hatte ich Patronen, kompatibel für Brotherdrucker bestellt.

SCHLAGWORTE

Diese wurden auch sehr schnell geliefert (11.12.19). Der Lieferung lag keine Rechnung bei, und ich habe auch keine erhalten. Am 22.01.20 erhielt ich dann ein Schreiben der Anwaltkanzlei Menze aus Iserlohn. (Namensgleich mit dem Inhaber der Firma Druckerpatronen.de).

Es waren Mahnspesen i. H.v. 5 €, u. Kosten für das Rechtsanwaltsschreiben i. H.v. 70,20 angesetzt. Der Rechnungsbetrag für die Patronen belief sich auf 23,96 €.

Ich habe mich telefonisch an die Kanzlei gewandt und erklärt, dass ich keine Rechnung erhalten habe und auch keine Mahnschreiben. Im Schreiben der Kanzlei ist von vergeblichen Mahnungen die Rede. Mir wurde nur mitgeteilt, dass die Mahnungen raus gegangen sind.

Ggf. kann mal eine Rechnung oder eine Mahnung im Spamordner landen, aber nicht der gesamte Schriftverkehr, wenn insbesondere die Werbung ankommt.

Ich habe darauf hin erst einmal die Patronen bezahlt und letztendlich auch noch die 75,20 € an die Kanzlei überwiesen.

Als ich dann die ersten Patronen für meinen Brotherdrucker benötigte, stellte ich fest, dass mein Drucker die gelieferten Patronen der Fa. Druckerpatronen nicht annimmt, weil er sie nicht erkennt. Darauf hin habe ich mit Einschreiben vom 13.02.20 die Firma aufgefordert mir mitzuteilen, was ich jetzt unternehmen soll (Rücksendung?) und den Kaufpreis zurück gefordert.

Bis heute habe ich keine Antwort auf mein Schreiben erhalten, geschweige den eine Rückzahlung.

Durch eine E-Mail von Druckerpatronen, die ich noch nicht gelöscht hatte, bemerkte ich die Namensgleichheit der Kanzlei und der Firma am selben Ort.

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Meine Forderung an Druckerpatronen.de: Erstattung aller entstandenen Kosten.


Firma hat geantwortet nach 17 Tage nach 17 Tage
31.03.2020 | 18:39
Firmen-Antwort von: Druckerpatronen.de
Abteilung: Büroleitung

Sehr geehrte Kundin,

zuerst möchte ich mich für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Ich möchte Ihnen nun gerne den Ablauf bei uns erklären: Wenn Sie bei uns eine Bestellung auf Rechnung abgeben, erhalten Sie zuerst nach Abgabe der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail.

Sobald die Ware dann versandt wird, erhalten Sie die Rechnung ebenfalls per E-Mail. Nach dieser Rechnung haben Sie eine Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware. Wenn nach 7 Tagen noch keine Zahlung verbucht werden kann, geht systemseitig eine Zahlungserinnerung (wieder per E-Mail) an Sie raus. Es wird eine weitere Zahlungsfrist von 7 Tagen eingeräumt.

Sollte dann wieder diese Frist ohne Zahlung verstreichen, wird die Mahnung mit Mahngebühren in Höhe von 5,00 € versandt - auch wieder per E-Mail mit einer letztmaligen Zahlungsfrist von 7 Tagen. Nachdem dann immer noch keine Zahlung erfolgen sollte, geben wir diese Fälle an die Anwaltskanzlei ab.

In den Fällen, wo eine fehlerhafte E-Mail abgegeben wurde, unser System erkennt dies bereits bei dem Versuch der Zustellung der Bestellbestätigung, wird sämtlicher Schriftverkehr postalisch an unsere Kunden versandt.

Bei telefonischen Bestellungen weisen wir unsere Kunden stets darauf hin, auch Ihren Spam-Ordner im Auge zu behalten, damit Rechnungen und Mahnung nicht übersehen werden.

Wir bieten leider kein PayPal mehr an, da es Probleme bei Weiterleitung im Bestellprozess zu PayPal gab.

Mit freundlichen Grüßen

Druckerpatronen.de

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Kommentare und Trackbacks (4)


21.03.2020 | 11:35
von Wolfgang Niebling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat sich bis dato (21.3.20) nicht geäußert.


03.04.2020 | 19:26
von Wolfgang Niebling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, es ist nichts gelöst. Das, was die Firma zum besten gegeben hat ist lächerlich. Ich habe, wie so viele, die auf diese Masche hereingefallen sind, eben keine Rechnung und keine Mahnungen erhalten. Auch auf die Tatsache, dass die gelieferten Tintenpatronen für mich wertlos sind, weil sie, nicht wie beschrieben, mit Brother kompatibel sind, wurde nicht reagiert. Auch nicht darauf, dass ich auf meinen Einschreibebrief keine Antwort erhielt. Kein Wort dazu, dass die Kanzlei die die Inkassoangelegenheiten erledigt, den selben Namen trägt, wie der Eigentümer der Druckerpatronenfirma.


27.04.2020 | 11:22
von Wolfgang Niebling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma ist nicht auf den 2. Teil der Beschwerde eingegangen, wonach die gelieferten Patronen durch den Brotherdrucker nicht angenommen (erkannt) wurden. Diese sollten ja compatibel sein. Keine Antwort auf meinen Brief etc.


28.05.2020 | 14:33
von Wolfgang Niebling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch keine Antwort, was mit den Tintenpatronen geschehen soll, die als kompatibel verkauft wurden und eben nicht kompatibel, also für mich nutzlos sind. Geschweige denn, dass eine Erstattung erfolgt ist.




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