155 Views | 15.03.2020 | 13:12 Uhr
geschrieben von Katy Thomas

HUK-COBURG (Coburg)

Sturmschaden am Zaun wird nicht beglichen

Bestell-/Kundennummer: 20-01-843/063500-L-S43T00

Seit mehr als 20 Jahren bin ich nun mit 6 Produkten bei der HUK versichert.

SCHLAGWORTE

Seither habe ich meine Eltern und Familienangehörigen dort versichert. Ich habe bisher die Versicherung noch nie in Anspruch genommen, und nun habe ich einen Sturmschaden an meinem Gartenzaun, der das Grundstück umfriedet.

Ich rief also die HUK an und man teilte mir mit, dass ich einen Schaden bis 1.000,-- Euro sofort reparieren lassen und dann einreichen kann. Nun belief sich aber, nachdem eine Firma vor Ort war, der Schaden auf 3.200,-- Euro, so dass ich den Kostenvoranschlag zur Versicherung schickte. Plötzlich heißt es, dass ich selbst Schuld bin, da Sichtschutzprodukte an einer Zaunanlage die Windlast erhöht. Nun muss ich mich fragen, ich darf also einen Sichtschutz nicht an meinem Zaun anbringen?

Wohlgemerkt, es war ein Schilfmattenzaun, der ja dafür vorgesehen ist und ich diesen auch nur angebrachte habe, damit ich nicht auf den Entenmist meiner Nachbarn schauen muss, da ich meinen Garten mit meinen Kindern zum erholen nutzen möchte.

Ich finde es unverschämt, dass man einfach so abgespeist wird. Ich habe so viele Jahre bezahlt und werde jetzt mit all meinen Versicherungen wechseln. Und sowohl mein Mann, meine Eltern und Verwandten werde ich neue Versicherungen suchen, damit diese nicht auch so etwas wie ich erleben müssen. Da muss ich mich fragen, was passiert, wenn man einen richtig furchtbaren Schaden hat, kann man dann unter die Brücke ziehen?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an HUK-COBURG: Eine Einigung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


22.03.2020 | 14:12
von Katy Thomas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher hat such niemand bei mir gemeldet und man ist scheinbar am einzelnen Kunden nicht interessiert. Das ist echt übel.


05.04.2020 | 14:54
von Katy Thomas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich niemand gemeldet und das Problem ist ungelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: