168 Views | 16.03.2020 | 21:46 Uhr
geschrieben von Werner Gallus

SV SparkassenVersicherung Holding AG (Stuttgart)

Negativen Erfahrungen mit der Sparkassenversicherung

Solche negativen Erfahrungen haben wir bisher mit keinem Versicherungsunternehmen gemacht.

Wir sind schon seit Jahrzehnten Kunde bei der SV-Versicherung und hatten bisher keinen einzigen Schaden.

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Leider kann man erst im Schadensfall die Qualität des Versicherers beurteilen und somit kann ich einem Rezensenten hier nur zustimmen, dass es sich bei der SV-Versicherung um die schlechteste Versicherung handelt, mit welcher ich jemals in Berührung gekommen bin.

Wir hatten in der Küche einen Rohrbruch in der Wasserleitung unter der Spüle sowie eine Bruchstelle in der Armatur.

Der Schaden wurde unserer örtlichen Versicherungsagentur gemeldet mit der Bitte, einen Außendienstmitarbeiter zur Schadensaufnahme zu uns zu schicken.

Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dies bei einem Schaden in einer solch geringen Größenordnung zu hohe Kosten verursachen würde. Wir sollten die Rechnung der Reparatur einreichen.

Die Schadensmeldung (+ Fotos und Rechnung) wurde dann an die Schadensabteilung weitergeleitet.

Nun wurde der Schaden mit der Begründung abgelehnt, dass unser Installateur auf der Rechnung lediglich die Reparaturkosten aufgelistet hat und nicht den Begriff "Rohrbruch" zusätzlich zu den Leistungen aufgeführt hat.

SCHLAGWORTE

Wir haben das Rohr sicher nicht reparieren lassen, weil uns die Farbe nicht gefallen hat.

Falls gewünscht, hätten wir natürlich unseren Installateur darum gebeten, eine Rechnung mit den Leistungen sowie einer ausführlichen Deklaration des Schadens anzufertigen.

Des weiteren wurde uns beim Abschluss des Versicherungsvertrags von dem Vertreter zugesichert, dass Bruchschäden an Armaturen mitversichert sind.

Nun wurde uns mitgeteilt, dass dies nicht der Fall ist, obwohl es schwarz auf weiß in den uns mit der Police ausgehändigten AGB (siehe Screenshot) aufgeführt wurde.

In diesem Fall handelt es sich ganz klar um unlauteren Wettbewerb nach § 3 UWG, weshalb wir den Fall mit den Dokumenten auf jeden Fall der Wettbewerbszentrale melden werden. Es handelt sich dabei um irreführende Werbung und eine Täuschung des Verbrauchers.

Auch wenn es sich hier nur um einen sehr kleinen Schadensbetrag handelt, werden wir diesen Fall auf jeden Fall der BaFin melden.

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