shop24direct.de (Berlin)
Shop24direct sehr einfach als Betrüger entlarvt!
Unternehmen gab keinerlei Antwort, um sich vom Verdacht des Betruges zu befreien
In einem Gewinnspielanschreiben vom 17. Januar 2020 von „shop24direct“ wurde einem bei Zurücksendung bis zum 4. Februar 2020 des auf einen vorgefertigten Briefumschlages zu klebenden „Jokers“ (Figur) dieser Gewinn zugesagt: „Bei Antwort bis zum 04.02.2020 sind Sie mit dieser Spielkarte garantiert der Gewinner von 1.000,00 € in bar!“
War dieses Garantieversprechen schon ungewöhnlich genug, faszinierte auch das in Kleinstschrift beigelegte miniaturisierte Beiblatt „Hinweis zur künftigen Verarbeitung Ihrer Daten“, das einem klar machte, dass die Daten an „befreundete Unternehmen“ weitergegeben werden.
Und so antwortete ich dem freigiebigen „freundlichen Unternehmen“ ebenfalls am 17. Januar dieses Jahres, mir das Geld entweder per Briefumschlag (es sollte ja bar ausgezahlt werden) zukommen zu lassen oder doch lieber mein Konto zur Überweisung zu nutzen. Ferner tat ich dem Unternehmen kund, meine Daten keinesfalls anderweitig zu nutzen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Zwischenzeitlich rief ein im recht frechen Ton auftretender Herr an, der sich allerdings für dieses, mein Anliegen, nicht erwärmen konnte. Vielmehr versuchte das Unternehmen, mich weiter durch Anrufe zu belästigen. Die moderne Technik von heute indes macht es möglich, sich davon durch einfache Sperrung der Rufnummer zu befreien!
Am 27. Februar dieses Jahres forderte ich das Unternehmen erneut schriftlich auf, der „garantierten Gewinnauszahlung“ nachzukommen und mir die Unterlassung meiner Datenweiterverwendung schriftlich zu bestätigen. Ferner stellte ich dem Unternehmen dieses Ultimatum: „Sollte mich bis 15. März 2020 weder eine Überweisung/Barzahlung der zugesagten 1.000 Euro erreicht haben, noch die schriftliche Unterlassungserklärung vorliegen, werde ich nicht umhinkommen, Ihr Haus als betrügerische Institution zu werten und dies der Öffentlichkeit kund tun, um so weitere Bürger vor Ihrem mehr als eigentümlichen Geschäftsgebaren zu warnen.“
Die Möglichkeit, sich vom Verdacht des Betruges zu befreien, hat das besagte Unternehmen indes nicht genutzt. Es hat diesen Verdacht eher bekräftigt beziehungsweise durch Nichtbeantwortung meiner Anfragen eindeutig bestätigt, denn es lag weder die „garantierte Gewinnauszahlung“ noch die gewünschte schriftliche Bestätigung der Nichtweitergabe meiner Daten bis zum 17. März 2020 vor. Ein Schelm, der hier keinen Betrug erkennt!