Von Druckerpatronen.de beantwortete Beschwerde. | 688 Views | 19.03.2020 | 21:51 Uhr
geschrieben von Ka Sto

Druckerpatronen.de (Iserlohn)

Unseriöses Verhalten!

Für mich absolut unseriös: keine Rechnung, keine Mahnungen angekommen.

SCHLAGWORTE

Seriöse Firmen sorgen dafür, dass ihre Kunden ihre Post bekommen (gerade dann, wenn dieses gehäuft auftritt, s. Bewertungen im Netz) und wenn auf E-Mails keine Reaktion kommt, dann schickt man zumindest die Mahnung per Post, so wie es die Anwältin gleichen Namens wie der Geschäftsführer auch tut.

An einer Klärung, bzw. Beweisführung ist die Anwältin nicht interessiert, sie droht mit Einleitung gerichtlicher Schritte! Es werden zwar Kopien der angeblich ausgegangenen E-Mmails als Papierausdruck beigefügt, ein tatsächlicher Versand ist damit aber nicht bewiesen (auch kein SPAM-Eingang). Wir baten um erneuten Versand aller E-Mails aus dem Postausgangsserver von druckerpatronen.de (Weiterleitung) an uns, dieser Bitte kam die Anwältin wegen „Datenschutz“ nicht nach, der Beweis wäre auch so gegeben. Bei uns war der Streitwert zu gering, deshalb sind wir keinen Rechtsstreit angegangen.

Anzeige beim Verbraucherschutz ist erfolgt, diese waren sehr interessiert an diesem Geschäftsmodell. Wenn man sich in irgendeiner Weise wehren kann, dann vermutlich nur über diesen Weg, da die eingeforderten Gelder eine bestimmte Höhe nicht übersteigen und sich ein Rechtsstreit daher wohl nicht lohnen würde. Die Anwaltsgebühren muss man zahlen (Frist innerhalb 3 Werktagen).

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Meine Forderung an Druckerpatronen.de: Erstattung der Anwaltkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2020 | 17:58
Firmen-Antwort von: Druckerpatronen.de
Abteilung: Büroleitung

Sehr geehrter Kunde,

Ich möchte Ihnen nun gerne den Ablauf bei uns erklären: Wenn Sie bei uns eine Bestellung auf Rechnung abgeben, erhalten Sie zuerst nach Abgabe der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail.

Sobald die Ware dann versandt wird, erhalten Sie die Rechnung ebenfalls per E-Mail. Nach dieser Rechnung haben Sie eine Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware. Wenn nach 7 Tagen noch keine Zahlung verbucht werden kann, geht systemseitig eine Zahlungserinnerung (wieder per E-Mail) an Sie raus. Es wird eine weitere Zahlungsfrist von 7 Tagen eingeräumt.

Sollte dann wieder diese Frist ohne Zahlung verstreichen, wird die Mahnung mit Mahngebühren in Höhe von 5,00 € versandt - auch wieder per E-Mail mit einer letztmaligen Zahlungsfrist von 7 Tagen. Nachdem dann immer noch keine Zahlung erfolgen sollte, geben wir diese Fälle an die Anwaltskanzlei ab.

In den Fällen, wo eine fehlerhafte E-Mail abgegeben wurde, unser System erkennt dies bereits bei dem Versuch der Zustellung der Bestellbestätigung, wird sämtlicher Schriftverkehr postalisch an unsere Kunden versandt.

Bei telefonischen Bestellungen weisen wir unsere Kunden stets darauf hin, auch Ihren Spam-Ordner im Auge zu behalten, damit Rechnungen und Mahnung nicht übersehen werden.

Wir bieten leider kein PayPal mehr an, da es Probleme bei Weiterleitung im Bestellprozess zu PayPal gab.

Mit freundlichen Grüßen

Druckerpatronen.de

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Kommentare und Trackbacks (8)


20.03.2020 | 01:30
von Peter Sonman | Regelverstoß melden
Die Bunzelbude hätte so oder so keine Möglichkeit die Inkassogebühren durchzusetzen, nur die gelieferten Waren müssen bezahlt werden. Denn wenn Inkasso und Versandfirma verbundelt sind, wie hier im Fall familiär, dann würde kein Gericht diese Gebühren anerkennen.

26.03.2020 | 22:19
von Ka Sto noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für diese Firma u. diese Anwältin ist es erledigt, haben ja ihr Geld u. finden es in Ordnung, dass ihre Kunden zwar keine Rechnungen u. Mahnungen erhalten, aber trotzdem zahlen müssen, da sie ja Emails in Spamordner verschicken, während die Inkassoanwältin selbstverständlich keine Emails schickt, sondern den Postweg wählt.


27.03.2020 | 00:02
von Ka Sto noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.04.2020 | 19:19
von Ka Sto noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort ist eine Standardantwort der Firma Druckerpatronen.de, man findet sie unter vielen Beschwerden, sie nimmt keinen Bezug auf meine Beschwerde, bzw. Forderung.


06.04.2020 | 22:41
von Ka Sto noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.04.2020 | 23:11
von Ka Sto noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.04.2020 | 00:03
von Ka Sto noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.05.2020 | 01:28
von Ka Sto noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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