Durch mydays gelöste Beschwerde. | 154 Views | 29.03.2020 | 15:57 Uhr
geschrieben von Harald Ulreich

mydays GmbH (München)

Zuzahlung für abgesagtes Konzert wird grundlos einbehalten

Bestell-/Kundennummer: 2538866

SCHLAGWORTE

Meine Mutter hat vor Jahren einen mydays Gutschein bekommen, den ich nun irgendwie einlösen sollte, nachdem er zum 31.12.2020 ausläuft. der erste Versuch war im Januar 2020 ein Restaurantbesuch - "Kleine Köstlichkeiten für Zwei" im Vienna House Easy München. Nach der Buchung erhielt ich jedoch die nicht vielversprechende Antwort, dass das Restaurant auf unbestimmte Zeit wegen Krankheit geschlossen sei - lange vor Corona. Also versuchte ich, den Gutschein irgendwie mit dem nächsten Wien-Urlaub zu verbinden und buchte (trotz einer Umtauschgebühr in Höhe von 5 Euro!) einen Konzertbesuch in der Karlskirche in Wien für 2 Personen. Hierfür waren dann insgesamt 38,51 Euro zuzuzahlen. Im Zuge von Corona wurde dieses Konzert nun abgesagt und vom Veranstalter (Salzburger Konzertgesellschaft) wird, wie man auf deren Website lesen kann, der Kaufpreis vollständig zurückerstattet - allerdings nur für Besucher, die ihre Karten dort direkt gekauft haben. In der Folge wurde der Gutschein wieder freigegeben, es erfolgte seitens mydays jedoch keine Information hins. der Rückerstattung der Zuzahlung. Ich wandte mich also telefonisch an den Service, der mir jedoch nur mitteilte, dass der Gutschein wieder eingesetzt werden kann. Die Problematik der Zuzahlung wurde erst gar nicht verstanden und ständig wiederholt, dass ich den Gutschein wieder einsetzen kann. Also wandte ich mich per E-mail an mydays. Dort erhielt ich dann die lapidare Standardantwort, dass eine Rückerstattung der Zuzahlung nicht möglich sei, da die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Warum aber hätte ich widerrufen sollen? Ich wollte ja in dieses Konzert - das Konzert aber wurde abgesagt. und der Veranstalter erstattet seinen Kunden anstandslos den Kaufpreis. Ich bat mydays erneut um Stellugnahme, warum mydays jedoch die Zuzahlung einfach für sich vereinnahmt, erhielt jedoch keine Antwort mehr.

Von daher: diese Erfahrung hat meine Mutter (als Beschenkter) fast 40 Euro gekostet. und keine Ahnung, was wir jetzt mit dem Gutschein machen - vielleicht noch 5 mal umtauschen, dann ist der Wert auch 0. Wir hoffen, dass wir nie wieder einen mydays Gutschein geschenkt bekommen und können nur froh sein, dass die Zuzahlung an mydays nicht noch höher war.

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Meine Forderung an mydays GmbH: Erstattung der Zuzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.03.2020 | 14:16
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Lieber Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie wir in unserem System ersehen können, haben Sie sich bezüglich des betreffenden Anliegens bereits bei uns gemeldet. Ihr Anliegen befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurückmelden. Freundliche Grüße Ihr mydays-Team.

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Kommentare und Trackbacks (1)


31.03.2020 | 20:46
von Harald Ulreich gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


31.03.2020 | 20:46
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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