CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (Bremen)
Eventime unterschlägt mein Geld!
Bestell-/Kundennummer: 1997955612
Ich habe letztes Jahr 2 Tickets für ein Völkerball Konzert in Hameln gekauft.
Es sollte am 18 April 2020 stattfinden, wurde aber auf den 22.5.2020 verschoben.
Nun da ich am 22.5.2020 arbeiten muss, möchte ich wie es mir gesetzlich bei einem verschobenen Termin auch zu steht, die Tickets zurück geben. Da ich diese ja bewusst für den 18 April gekauft hatte und nicht für einen anderen Tag.
Mittlerweile habe ich:
28 mal versucht eventim anzurufen (keine chance bzw, die legen wieder einfach auf)
16 Mails geschrieben, davon wurden ganze 5 mit Standart Antworten abgefrühstückt und 2 mal wurde mir gesagt ich sollte doch nachweißen was ich an diesen Tag vor hätte, dann würde man mal nachsehen!
Eventim will damit nicht nur das Recht brechen, dass ich meine Tickets zurück geben kann, nein die möchten sogar noch das Dsvog brechen und meine Privatsphäre verletzen.
Ich habe Eventim mehrmals dazu aufgefordert, mir mein Geld zurück zu geben.
Ich habe bereits Anzeige mit Strafantrag wegen Unterschlagung/Betrug gestellt. Auch einen Anwalt werde ich beauftragen desweiteren habe ich eine meldung an die vz gemacht.
Eventim ist unseriös und ich werde dort nie wieder Tickets kaufen!
2. Vertragsabschluss, Stornierung
5.Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.
Die AGB von Eventim wurden bereit mehrmals als nicht Rechtskräftig von Gerichten angesehen. Es ist das gleiche Spiel wie bei SKY. AGB, s bedeuten rein garnichts, wenn diese nicht vereinbar mit geltenden Recht ist, und genau so ist es bei Eventim.