505 Views | 26.04.2020 | 13:26 Uhr
geschrieben von Jürgen Williger

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Parkplatz-Abzocke

Ich habe am zum Einkaufen am Sa. 25. 01.2020 mit noch 4 weiteren PKW um 16:14 Ihren Parkplatz benutzt.

Habe leider die Parkscheibe vergessen. Dafür musste ich 30,00 € bezahlen. Die Kontrolle fand 16:13 Uhr statt.Es waren mit mir noch immer nur 5 PKW, die auf dem Parkplatzgelände standen.

Seit diesem Erlebnis meide ich Netto und fahre 200 m weiter zu einem anderen Geschäft, wo es keine Probleme ohne Parkscheibe gibt. Ihr Verhalten finde ich nicht Kundenfreundlich.

Sie sind der einzige in Querfurt, der mit Parkscheibe arbeitet. Ich halte so ein Verhalten für reine Abzocke.

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Kommentare und Trackbacks (7)


04.05.2020 | 14:14
von Jürgen Williger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von Netto.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Williger


19.05.2020 | 12:39
von Jürgen Williger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kein Kontakt mit Netto.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Williger


25.05.2020 | 16:32
von Chris McBain | Regelverstoß melden
Viele Einzelhändler wollen einfach nicht, dass ihr Parkplatz als sogenannter Park & Ride Parkplatz genutzt wird und tatsächlichen Kunden die Parkplätze wegnehmen. Das kann man nur vermeiden, wenn Kontrollen durchgeführt werden und dementsprechende Sanktionen erteilt werden. Woher soll der Eigentümer der Parkfläche wissen, ob Sie Kunde oder Berufspendler sind, der seine Parkfläche nutzt. Es gibt durchaus genug Kunden, die einen Händler meiden, nur weil sie schon im Vorfeld den überfüllten Parkplatz sehen. Somit fehlt dem Einzelhändler wertvoller Umsatz.

Wenn Sie die Parkscheibe vergessen, dann muss man halt mal mit den Konsequenzen leben. Ärgerlich, aber ist so!

Beim nächsten mal dran denken und schon können Sie wieder dem schönen Shoppingerlebnis frönen. ;-)

27.05.2020 | 12:16
von Willi Meier | Regelverstoß melden
 spider monkey Christoph Strohm
Sie sind leider nicht auf dem laufenden.

Grundsätzlich kann ein Strafzettel des Betreibers zwar nur den tatsächlichen Fahrer treffen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Der Überwachungsfirma sei es in den meisten Fällen aber nur möglich, den Halter des Autos ausfindig zu machen. Bestreitet dieser, der Parksünder zu sein, muss er in Zukunft die anderen möglichen Fahrer nennen. Tut er das nicht, bleibt er laut Urteil selbst auf den Kosten sitzen (Az. XII ZR 13/19).

Diskutieren Sie das bitte im Bedarfsfall mit dem BGH.

Mit freundlichen Grüßen,
W. M.

P. S. Das Urteil ist rechtskräftig.

27.05.2020 | 16:54
von Chris McBain | Regelverstoß melden
 spider monkey Willi Meier:

Über die Durchsetzung und Eintreibung von „Bußgeldern“ habe ich überhaupt nicht gesprochen. Da der Beschwerdeführer das Geld bezahlt hat, ist augenscheinlich unstrittig, ob er der Fahrer war oder nicht. Letztendlich spielt dabei das BGH Urteil auch keine Rolle mehr, denn der Beschwerdeführer hat gar nicht behauptet, dass er nicht der Fahrer gewesen wäre.

Somit ist ihr besonders schlauer Hinweis auf das BGH Urteil völlig unangebracht.

PS.: da ich mich beruflich mit solchen Urteilen auseinander setze, kenne ich diverse BGH Urteile; )

28.05.2020 | 09:41
von Willi Meier | Regelverstoß melden
 spider monkey Chris McBain

Ich bitte vielmals um Entschuldigung.
Sie haben natürlich Recht.
Wie Sie an der Anrede erkennen können war mein Kommentar für eine andere Beschwerde mit derselben Überschirft gedacht.
So was passiert bei coppy and paste.
Mea culpa.

Mit freundlichen Grüßen
W. M.

09.06.2020 | 13:29
von Jürgen Williger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von NETTO.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Williger




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