278 Views | 30.04.2020 | 13:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5166796

eBay (Kleinmachnow)

eBay handelt nicht gesetzeskonform, Verkäufer im Nachteil!

Käufer haben Narrenfreiheit. eBay setzt sich für Käufer ein, zwingt Privatverk. zur Haftung. Unsinnige Bestimmungen erschweren die Tätigkeit des Vk, man ist machtlos gegenüber negat. Bewertungen. eBay-Mitarbeiter sind inkompetent, widersprechen sich!

Daumen runter in allen Belangen!

SCHLAGWORTE

Als Privatverkäufer bot ich im April einen Artikel an. Einige Tage später erhielt ich einen Geldbetrag, der mit diesem Kauf übereinstimmte, doch weder Käufername, noch Artikel-Nr. wurde genannt, der Absendername war mir fremd. So fragte ich bei diesem Käufer nach. Mir war die Antwort wichtig, um Problemen vorzubeugen. Der Käufer antwortete süffisant. Ich machte die Sendung fertig, verschickte den Artikel in einem gepolsterten (wiederverwendeten) Umschlag. Da die Verkaufsbeträge recht gering sind undch als K auch stets einen günstigen Versand präferiere, wurde der Artikel unversichert (wie vom Käufer akzeptiert) verschickt; wer den versicherten Versand zahlt, kann auch diesen haben. Zur eigenen Absicherung, da man beim unversicherten Versand keinerlei Beleg bekommt, fertigte ich ein Foto der adressierten&frankierten Sendung an. Wenige Tage darauf meldete sich der Käufer, er habe einen leeren Umschlag erhalten. Er sei nicht seitens der Post nachverklebt und er ginge davon aus, ich hätte den Artikel nicht eingepackt. (Mal am Rande, wenn bei der Post geklaut wird, glaubt man ernsthaft, der Post-Mitarbeiter klebt im Anschluss den Brief, mit den schönen, knalligen Postpaketklebeband wieder zu? Dass dieser sich selbst outet?) Ich versicherte dem Käufer , dass ich den Artikel, nach Erhalt seiner Nachricht, eigens verpackt und verschickt habe und bat ihn um Bilder des Umschlags. Diese zeigten, bei genauerer Betrachtung, dass der Umschlag unterhalb des Adresszettels an 2 Stellen manipuliert war, obwohl der Käufer angeblich nur den Umschlag (etwa 1 cm in alle Richtungen größer als der Adresszettel) aufgeschnitten habe. Dies konnte nur auf einem der Bilder erkannt werden, was ich erst am PC feststellte. Wie gesagt war der Umschlag bereits zuvor in Gebrauch und hatte ein paar alte Klebebandreste.In der Folge schickte ich dem Käufer mein Foto des Umschlags, noch nicht im Wissen, dass der Umschlag nun manipuliert wurde. Ungeachtet dessen ging mich der Käufer fortwährend schroff an, ich hätte den Artikel noch zuhause, ich würde ihn wohl selbst eher benötigen, ich hätte"nichts auf der Kante", ich hätte "Dreck am Stecken", ich biete kein PayPal an-er wisse schon warum, "Grüße nach Münchhausen", der Preis des Artikels "sei mir zu günstig gewesen" und, und, und.

Vor dieser geballten Ladung an persönlichem Frust des Käufers rief ich eBay an und fragte, was ich tun könne. Ich solle ihn ignorieren, notfalls blockieren, war die Antwort.

So ignorierte ich seine Angriffe, bot keine Hilfe mehr an und bekam kurz darauf eine negative Bewertung. Unter vielen positiven nun eine negative, die leider in der Gesamtübersicht deutlich ins Auge fällt. Aufgrund seiner darin getätigten Aussagen wurde der Text, nach Rücksprache mit eBay, entfernt, die Bewertung jedoch blieb. Man könne nicht nachvollziehen, "ob der Artikel tatsächlich verschickt wurde". Man benötige einen Sendungsnachweis.

Aaaha, und anhand dessen sieht eBay, dass der Umschlag etwas beinhaltete? Der Sendungsnachweis ist damit erbracht, dass der Käufer Bilder vom Umschlag schickte, doch eBay blieb stur. eBay kann damit weder nachvollziehen, ob er gefüllt oder leer war. Als Paketversender muss niemand Gewährleistung übernehmen, wenn er nicht schuldhaft handelt. Sofern ich eine Chance auf Löschung der Bewertung bekommen möchte, solle ich das Geld erstatten, riet mir eine Mitarbeiterin, die mir auch später noch Ärger bereiten sollte. Demnach würde ich Schuld einräumen/Verlust machen.

Auch wenn der Betrag nicht sonderlich hoch war, werde ich keine Betrüger unterstützen oder, sofern der Umschlag seitens der Post manipuliert wurde, dem Kunden für seinen gewollten unversicherten Versand belohnen. Man wird im Umkehrschluss als Paketversender also doch haftbar gemacht, und das ist nicht gesetzeskonform. Hier hat eBay dringend Nachholbedarf, und wenn es nur die Möglichkeit des negativen Bewertens eines Käufers ist.

Unterdessen hat der Käufer einen Fall geöffnet. Nur Ärger für den Verkäufer, weil der Käufer behaupten kann, was er will. Eine negative Bewertung beim Verkäufer, aufgrund der Unfähigkeit des Käufers ist rufschädigend.

eBay's Unfähigkeit trifft Gesetzwidrigkeit!
Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an eBay: Löschung der negativen Bewertung respektive dem Verkäufer die Möglichkeit Aussagen zur negativen Bewertung ermöglichen.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (10)


01.05.2020 | 15:18
von ReclaBoxler-7567527
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.05.2020 | 03:50
von ReclaBoxler-5166796 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist (noch) nicht gelöst; ich frage mich allerdings, warum reclabox meine Bewertung abändert? Worte, Satzzeichen, Leerzeichen.
Z. B. der Satz: Als Paketversender muss niemand Gewährleistung übernehmen. dieser Satz hieß ursprünglich und heißt korrekt: Als Privatverkäufer muss niemand.
Inhaltlich macht dieser Satz nun überhaupt keinen Sinn & nötig war die Änderung keinesfalls. Unverständnis!


08.05.2020 | 22:34
von ReclaBoxler-5166796 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EBay-MA widersprechen sich, mal könne der geöffnete Fall meinerseits geschlossen werden, mal nicht. solange er noch geöffnet ist, kann mich der Käufer (prettypink130) nach wie vor anschreiben, trotz dessen er von mir blockiert wurde. Er beleidigt und bedroht mich in einem fort: "Also senden Sie mir bitte unverzüglich die Kette zu, ansonsten geht es hier munter weiter! "
Also nochmal zusammengefasst: Der Käufer zahlte für einen unversicherten Versand, der Umschlag wurde offensichtlich manipuliert, der Käufer hat mich negativ bewertet, der Käufer hat mich mehrfach beleidigt und bedroht, der Käufer kann mich trotz Blockliste anschreiben.
Eine negative Bewertung des Käufers ist nicht möglich, das Löschen der negativen Bewertung ist nicht möglich, das Schließen des Falles (ohne Käuferschutz) ist meinerseits nicht möglich, eBay unterstützt die Käufer, nicht jedoch die Verkäufer, eBay fordert indirekt vom PRIVATverkäufer die Übernahme von Gewährleistungspflichten. Ich möchte und kann solch ein Unternehmen NICHT empfehlen!


31.05.2020 | 22:25
von ReclaBoxler-5166796 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.06.2020 | 02:39
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Die sogenannte rechtliche Lage ist - wie folgt:

Als PRIVATER Verkäufer haften Sie nicht bei Verlust der Ware oder Sendung, da stets der Käufer für deren Versand zuständig ist. Er kann zwischen versichertem und eben einem nicht versicherten Versand frei wählen und bezahlt dementsprechend im Voraus dafür. Es ist und bleibt somit sein eigenes Versandrisiko.

Eine negative Bewertung des Verkäufers über eBay müssen Sie leider dennoch hinnehmen, obwohl dies weder fair noch logisch ist.
Denn wenn ein eBay-Käufer nach dem Kauf nicht versicherten Versand wünscht, (weil dieser natürlich günstiger ist), bleibt das Risiko des Erhalts alleine auf seiner Seite.

Gewerblicher Verkäufer:
Hier haftet der Verkäufer stets + immer, dass die entsprechende Ware auch beim Käufer unbeschadet eintrifft oder er diese tatsächlich auch erhält. Es bleibt allerdings die Entscheidung des Verkäufers, welche Versandart er wählt. Kommt etwas nicht an, aus welchen Gründen auch immer, so haftet er dafür. Entweder mit der Erstattung des gesamten Verkaufspreises, auch inklusive des Portos, wenn es der Käufer zu tragen hatte, oder aber mit der erneuten, kostenfreien Zusendung des gleichen Artikels.

PS
Bis 20.06.2020 "schützt" jedoch eBay derzeit "seine gewerblichen Verkäufer" vor angeblichen, ungerechtfertigten negativen Kunden- bzw. Käuferbewertungen, da eBay ALLES, bis zu diesem Termin, in Verbindung mit der Corona-Pandemie 'entschuldigt' bzw. 'mit schützender Hand' auch ungerecht bemäntelt: also auf Verlangen gewerblicher Verkäufer - löscht!

26.06.2020 | 20:46
von ReclaBoxler-5166796 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.07.2020 | 20:14
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Sie können in Bezug auf eBay bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf warten, "eine befriedigende Lösung / Antwort" zu erhalten.

Dies wird Ihrerseits ein frommer Wunsch bleiben, da sich eBay öffentlich bzw. auf dieser Plattform nicht äußern wird; - versprochen!

05.07.2020 | 20:18
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Wie üblich, erfolgt auch hier auf dieser Plattform, die übereifrige, doch anscheinend notwendige Zensurprüfung.
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1 reclabox beschwerde de 465223 teaser


12.09.2020 | 09:29
von ReclaBoxler-5166796 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.09.2020 | 16:20
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Offensichtlich oder mit Sicherheit gehören Sie zur Rubrik oder Kategorie der: UNBELEHRBAREN, da Sie immer noch auf irgend eine Reaktion seitens eBay hoffen!

Dann 'hoffen' Sie einfach ruhig weiter; bekanntlich stirbt die Hoffnung immer ganz zuletzt.



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