47 Views | 05.05.2020 | 10:50 Uhr
geschrieben von Peter Henn
Am 1.4.2020 lag der Dt. Bank mein Auftrag vor, mein Depot auf ein Konto bei der Santander zu übertragen. Trotz mehrerer Telefonate wurde der Auftrag bis zum 2.5.2020 nicht ausgeführt, weil die Anlage seinerzeit über die DVAG abgeschlossen wurde. Der DVAG habe ich zwischenzeitlich gekündigt. Offensichtlich gilt der "Bestandsschutz" der Dt. Bank für Altverträge der DVAG höher als mein Kundenwille.
Meine Erfahrung: Ich kann wg. der Kooperation der Dt. Bank mit der DVAG nicht mehr über mein Vermögen verfügen.
Meine Forderung an Deutsche Bank AG:
Aufklärung
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