Durch VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft gelöste Beschwerde. | 159 Views | 12.05.2020 | 08:26 Uhr
geschrieben von Markus Hellmann

VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)

Rechnung über nie geschlossenes Abonnement

Bestell-/Kundennummer: Rechnung 20-4930168

Ich habe mit großer Überraschung eine Rechnung per Post von Ihnen, VNR Verlag, erhalten.

SCHLAGWORTE

Rg. Nr. 20-4930168 über 165,15 €.

Sie stellen mir ein Abo für SELBST.STÄNDIG online in Rechnung, welches ich nie abgeschlossen habe. Ich fordere Sie hiermit auf die Rechnung und das Abo unverzüglich zu stornieren. tionen zu schicken. Ich kenne weder den in der Rechnung genannten Online-Mitgliederbereich noch habe ich dafür überhaupt jemals Zugangsdaten erhalten.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie es überhaupt zu dem Abonnement gekommen sein soll. Sollte es auf einen Telefonanruf ihrerseits hin sein bin ich mir sicher dass ich niemals dem Abschluss eines Abos zugestimmt habe.

Auf dem Postweg oder per Mail habe ich jedenfalls nie eine Publikation oder ähnliches von Ihnen erhalten.

Sie stonieren umgehend die Rechnung und das Abonnement und bestätigen mir dies schriftlich. Erfolgt dies nicht wird die Angelegenheit wie üblich einem Anwalt übergeben und die Behörden wie DSGVO-Aufsichtsbehörde und der Verbraucherschutz informiert.

Weiterhin fordere ich Sie auf, meine Daten unverzüglich aus Ihren Datenbeständen zu löschen.

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Meine Forderung an VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG: Stornierung der Rechnung und des Abonnements


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.05.2020 | 08:26
Firmen-Antwort von: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Abteilung: Kundenzufriedenheit

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bisher lag uns keine Reklamation zu dem Vorgang vor. Natürlich entsprechen wir Ihrem Wunsch und stellen den weiteren Bezug ein. Der Rechnungsbetrag wurde storniert.

Bitte entschuldigen Sie entstandene Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße aus Bonn,

Andreas Finette

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.05.2020 | 09:03
von Markus Hellmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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