Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutscheineinlösung nicht möglich
Jochen Schweizer und seine fragwürdige Geschäftsidee
Jochen Schweizer ist meiner Meinung nach sehr unseriös, weil er Gutscheine nach 3 Jahren für ungültig erklärt und das komplette vereinnahmte Geld für sich beansprucht. Ohne irgendeine Leistung erbracht zu haben. Dabei besteht seine Leistung ja eigentlich nur aus der Vermittlung des Erlebnisses für die er normalerweise 10 bis 15% Provision erhält. Und nachdem Jochen Schweizer nicht einmal ein paar Wochen Kulanz einbringt, ist das Geschäftsmodell offensichtlich dahingehend ausgelegt, möglichst viele Gutscheine überhaupt nicht einlösen zu müssen. Wenn man online ein wenig recherchiert, findet man hunderte geprellter Gutscheinkäufer und -empfänger. Eine Schande, dass solche Menschen überhaupt ein Geschäft führen dürfen.
04.06.2020 | 08:42
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag Herr Weißmann, vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie es nicht geschafft haben Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen. Ihre Enttäuschung über den Ablauf Ihres Gutscheins können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben das Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Auskunft geben können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Welche Kulanzdauer wäre denn genehm? Und wenn Sie jetzt "x Tage" sagen, warum gerade diese Grenze und nicht "x+12 Tage"?
Das hat alles schon so seinen Sinn, dass es irgendwo mal eine Grenze gibt.
Schließlich hatte man ja auch 3 Jahre Zeit, den Gutschein einzulösen. und wenn man das bis dahin nicht geschafft hat (Corona hin oder her), dann ist man auch ein wenig selbst schuld daran.
Sie haben richtig erkannt, das viele Menschen sich darüber beschweren, dass ihr Gutschein abgelaufen ist. Aber wessen schuld ist das? Jochen Schweizers Geschäftsmodell ist doch hinlänglich bekannt, die dazugehörigen Regelungen transparent.
Ist halt ärgerlich, aber Sie schieben den schwarzen Peter nun Jochen Schweizer zu. Die haben Sie aber nicht dazu gezwungen, so lange zu warten.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst