Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 301 Views | 02.06.2020 | 11:48 Uhr
geschrieben von Thomas Weißmann

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutscheineinlösung nicht möglich

Jochen Schweizer und seine fragwürdige Geschäftsidee

Jochen Schweizer ist meiner Meinung nach sehr unseriös, weil er Gutscheine nach 3 Jahren für ungültig erklärt und das komplette vereinnahmte Geld für sich beansprucht. Ohne irgendeine Leistung erbracht zu haben. Dabei besteht seine Leistung ja eigentlich nur aus der Vermittlung des Erlebnisses für die er normalerweise 10 bis 15% Provision erhält. Und nachdem Jochen Schweizer nicht einmal ein paar Wochen Kulanz einbringt, ist das Geschäftsmodell offensichtlich dahingehend ausgelegt, möglichst viele Gutscheine überhaupt nicht einlösen zu müssen. Wenn man online ein wenig recherchiert, findet man hunderte geprellter Gutscheinkäufer und -empfänger. Eine Schande, dass solche Menschen überhaupt ein Geschäft führen dürfen.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: 80% des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.06.2020 | 08:42
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Weißmann, vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie es nicht geschafft haben Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen. Ihre Enttäuschung über den Ablauf Ihres Gutscheins können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben das Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Auskunft geben können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


02.06.2020 | 11:57
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Um welchen Zeitraum haben Sie die gesetzliche Gültigkeitsdauer (!) der Gutscheine denn überschritten?

Welche Kulanzdauer wäre denn genehm? Und wenn Sie jetzt "x Tage" sagen, warum gerade diese Grenze und nicht "x+12 Tage"?

Das hat alles schon so seinen Sinn, dass es irgendwo mal eine Grenze gibt.

Schließlich hatte man ja auch 3 Jahre Zeit, den Gutschein einzulösen. und wenn man das bis dahin nicht geschafft hat (Corona hin oder her), dann ist man auch ein wenig selbst schuld daran.

04.06.2020 | 10:08
von Thomas Weißmann | Regelverstoß melden
Jochen Schweizer präsentiert sich als Vermittler von Erlebnis-Veranstaltungen und erfährt hierüber üblicherweise eine Provision in Höhe von 10 bis 15%. Seine Leistung besteht in der Vermittlung der Veranstaltungsleistung. Indem der Gutschein nun für ungültig erklärt wird, maximiert er seinen Erlös auf 100%, ohne dass der eigentliche Empfänger des Geldes, also der Veranstalter einen einzigen Cent erhalten hat. Das ist meiner Meinung nach hochgradig unseriös und wird auch von der Mehrzahl der Menschen genau so wahrgenommen. Ob Sie sich hier zu den Ausnahmekandidaten gesellen möchten, die ein solches Geschäftsmodell als moralisch unverwerflich ansehen, ist hier eigentlich irrelevant. So einen Gutschein kauft man sich ja nicht selbst, sondern wird damit beschenkt. Der Schenkende möchte dem Empfänger ja eine besondere Freude machen und gibt dafür zum Teil viel Geld aus. Ich bin wie Jochen Schweizer ebenfalls selbständig, wir geben ebenfalls Gutscheine aus. Doch selbst, wenn ein Kunde nach 10 Jahren zu uns kommt, erhält er für den bezahlten Betrag selbstverständlich auch eine entsprechende Leistung von uns. Immerhin haben wir mit seinem Geld jahrelang zinsfrei gearbeitet. Es ist einfach auch eine Frage der moralischen Einstellung. Und Jochen Schweizer ist in meinen Augen einfach nur ein dreister Abzocker.

05.06.2020 | 11:20
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Man kann jetzt natürlich das gesamte Konzept "Gutschein" auf den Prüfstand stellen. Tatsache bleibt aber, dass der Gutschein 3 Jahre gültig war. Und diese Regelung ist nicht unbekannt, dass Gutscheine 3 Jahre gültig sind.

Sie haben richtig erkannt, das viele Menschen sich darüber beschweren, dass ihr Gutschein abgelaufen ist. Aber wessen schuld ist das? Jochen Schweizers Geschäftsmodell ist doch hinlänglich bekannt, die dazugehörigen Regelungen transparent.

Ist halt ärgerlich, aber Sie schieben den schwarzen Peter nun Jochen Schweizer zu. Die haben Sie aber nicht dazu gezwungen, so lange zu warten.

07.06.2020 | 11:45
von Thomas Weißmann | Regelverstoß melden
Ich schiebe den Schwarzen Peter nicht Jochen Schweizer zu; Jochen Schweizer ist der Schwarze Peter. Das ist ein großer Unterschied. Jochen Schweizer kassiert hier mit Sicherheit Monat für Monat tausende Euro, ohne jemals eine Leistung erbracht zu haben. Er spekuliert mit dieser Verjährungsfrist und hofft auf möglichst viele nicht rechtzeitig eingelöste Gutscheine. Nicht anders kann man die fehlende Kulanz von Jochen Schweizer werten. Das ist Fakt.

07.06.2020 | 11:50
von Thomas Weißmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man kann nicht davon ausgehen, dass Jochen Schweizer sich hier kulant zeigt, weil diese Verjährungsfrist schließlich zu seinem Geschäftsmodell gehört und er sich offensichtlich sonst nicht anders zu bereichern weiß.


16.06.2020 | 10:11
von Thomas Weißmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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