URV – Union Reiseversicherung AG (Saarbrücken)
Keine Übernahme der Stornokosten
Bestell-/Kundennummer: EB100129148
Trotz ärztlich bestätigter Reiseunfähigkeit wurden die Stornokosten für unseren Skiurlaub nicht übernommen.
Mein 4jähriger Sohn war an einem hochfieberhaften Infekt erkrankt (Fieber über 39,5°Celsius), hat gehustet und sich übergeben. An eine 10stündige Bahnfahrt war nicht zu denken.
Ich habe alle erforderlichen Unterlagen inkl. ärtzliches Attest sofort an die URV geschickt und dann erst nach 8 Wochen die Antwort erhalten, dass es sich um keine schwerer Krankheit handele und somit keine Kosten erstattet werden.
Bei meiner telefonischen Nachfrage wurde ich auch noch frech behandelt und mir gesagt, dass ich keine Chance habe, da ich nicht "liefern" könne und dass eine Krankheit, bei der keine Medikamente verschrieben werden per se keine schwere Krankheit sei. Außerdem befänden wir uns in Corona Zeiten. Ich frage mich, ob das heißen soll, dass in Corona Zeiten bestehende Versicherungsvereinbarungen nicht mehr gelten?
Mein Fazit: Diese Versicherung ist ihr Geld nicht wert. Wir sehen uns vor Gericht wieder.
10.06.2020 | 09:55
Abteilung: Abteilung Reiseversicherung
Guten Tag Frau Böhlke,
vorab möchten wir uns für die lange Bearbeitungszeit Ihres Schadenfalls entschuldigen. Durch die Auswirkungen des Coronavirus erreichen uns derzeit eine Vielzahl an Anfragen, was zu längeren Wartezeiten als üblich führt. Zu Ihrem Versicherungsfall haben wir inzwischen ergänzende Unterlagen erhalten, welche den Sachverhalt detailliert schildern. Wir werden Ihren Fall daher erneut prüfen und melden uns in den nächsten Tagen bei Ihnen. Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute. Ihre URV