104 Views | 24.06.2020 | 12:49 Uhr
geschrieben von Volker Niles
Bestell-/Kundennummer: Buchungs-Nr. 1R C5 5D U8
Ich habe über das Portal "FeWo direkt" eine Unterkunft für den Zeitraum vom 03.04.-05.04.20 für 307,- EUR gebucht.
Nachdem der Veranstalter aufgrund der Covid19-Beschränkungen die Reise storniert hat, wurde mir ein Gutschein zur Verfügung gestellt. Diesen habe ich jedoch nicht akzeptiert und stattdessen mehrfach unter Fristsetzung zur Rückzahlung des gezahlten Reisepreises aufgefordert, bis heute vergeblich.
Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben der Gutscheinlösung mittlerweile eine klare Absage erteilt. Die Vorgehensweise der Belvilla AG grenzt daher meiner Meinung nach an Unterschlagung und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Ich werde sicher nicht dieser Gesellschaft ein zinsloses Darlehen gewähren und das Insolvenzrisiko des Veranstalters übernehmen.
Meine Forderung an Belvilla AG:
307,- Euro nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.20 (Verzug)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst