98 Views | 24.06.2020 | 14:11 Uhr
geschrieben von Christian Michael

KODi Diskontläden GmbH (Oberhausen)

VierArtikel (je 2 x) von KODi (Importeur CEPEWA) völlig nutzlos

Gekaufte Ware ist mit Mängeln behaftet und zeigt für mein Dafürhalten keine Qualität. Verkäufer will nur sehr limitiert für unnütz verwendete Zeit kompensieren.

Am 16. April 2020 habe ich über den Discounter KODi diverse durch das Unternehmen CEPEWA vertriebene Produkte zum Gesamtpreis von 83,92 € erworben, d. h. 2 Hängeorganizer, 2 Schuhorganizer, 2 Schuhschränke und 2 Kleiderschränke.

SCHLAGWORTE

Leider stellte ich bereits beim ersten ausgepackten Organizer fest, dass die dazugehörigen Türhänger in der Verpackung fehlten, weshalb ich erneut eine KODi-Filiale aufsuchen musste. Der Marktleiter dort nahm die Ware ohne Probleme zurück, erklärte aber gleichsam, dass die Türhänger schon mal fehlen würden. Die Problematik war also bekannt, ohne dass offensichtlich weder der Importeur der Ware, die Fa. CEPEWA, noch der Filialist KODi erkennbar Abhilfe schufen, sondern Kunden - ggf. vorsätzlich - in die Falle tappen ließen.

In diesem Zusammenhang wäre zu klären, ob es sich dabei eventuell um den Straftatbestand der Täuschung oder des Betruges nach § 263 StGB resp. § 13 StGB handelt.

Beim Auspacken und (versuchtem) Aufbau der weiteren Ware musste ich feststellen, dass alle Artikel ausgesprochen schlecht verarbeitet waren, Stoff- und Plastiknähte bereits beim Aufbau aufgingen und Kunststoffverbindungsteile zeitgleich brachen, die Kleiderstange im Schrank zu kurz bemessen ist und deshalb schon bei kleinster Belastung "ausbricht", vor allem aber Aufbauanleitungen fehlen, was schon alleine gem. § 434 Abs. 2 S. 2 BGB einen Mangel darstellt.

Also musste erneut eine KODi-Filiale aufgesucht werden, um die Ware zurück zu geben. Der Discounter argumentiert nun, er habe durch die Rücknahme der Ware bereits Kulanz gezeigt. Allerdings vermag ich keine Kulanz erkennen, wenn jemand freiwillig auf sein Nachbesserungsrecht verzichtet.

Zudem hatte ich den Eindruck, dass man (aus gutem Grund) die zurückgegebene Ware gar nicht hat prüfen wollen; entsprechend sind alle meine Fragen zu einer Qualitätsprüfung nur allgemein oder gar nicht beantwortet wurden.

Jedenfalls ist auf Grund der bemängelten Ware meinerseits Schaden entstanden, insbes. für Zeitfenster im Hinblick auf den (versuchten) Aufbau, erneutes Vorsprechen in einer KODi-Filiale wegen fehlender Türaufhänger, weiterer (versuchter) Aufbau der restlichen Ware plus Abbau und Rücktransport zu KODi. Ich habe hierfür insgesamt ca. 7 Stunden kalkuliert, und selbst, wenn ich nur den gesetzlichen Mindestlohn einfordern würde, wären wir schon bei rund 70,-- €.

Obwohl ich meine Forderung im Hinblick auf eine gütliche Einigung bereits auf 50,-- € abgeschwächt habe, bietet KODi alleine einen Einkaufsgutschein im Wert von 20,- € an und versucht mich mit Finten auszubremsen, indem man Beweise von mir fordert, obwohl die Beweislast eindeutig beim Verkäufer/Hersteller liegt und - neben anderen Unterstellungen und wider besseren Wissen - kommuniziert, ich habe mich mit einem Gutschein über 10,-- € einverstanden erklärt.

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Meine Forderung an KODi Diskontläden GmbH: Kompensation von Zeitaufwand über Einkaufsgutschein von mind. 50,-- €


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