Durch Media Markt gelöste Beschwerde. | 181 Views | 29.06.2020 | 15:57 Uhr
geschrieben von Yildirim Sari

Media Markt (Wiesbaden)

Beschädigte Ware verkauft doch nach Monaten keine Rückerstattung

Bestell-/Kundennummer: Barverkauf Nr. 40919022 vom 13.03.2020

Am 13. März 2020 wurde ein Samsung Fernseher UE 55 RU 7179 UXZG unter der o. g. Nummer beim MediaMarkt Wiesbaden-Äppelallee für 414,00 EUR gekauft.

SCHLAGWORTE

Da unser Haus zu dem Zeitpunkt renoviert wurde, wurde die Ware erst am 24.03.2020 ausgepackt. In dem Moment haben wir festgestellt, dass der Bildschirm des Fernsehers beschädigt war. Das Gerät war auch nicht anzubekommen.

Aufgrund der Corona-Pandemie war zwischenzeitlich die MediaMarkt-Filiale geschlossen; der Kundendienst gab mir den Rat, nach Wiederöffnung das Gerät dort vorzuzeigen und zurückzugeben.

Ende April öffneten die Läden wieder und ich brachte den Fernseher dort zur Rückgabe hin. Mir gab man die Information, dass Samsung sich das Gerät anschaue und erst danach ich ein Statement dazu bekommen werde.

Am 26. Mai 2020 schrieb ich die Filiale in Äppelallee an und beschwerte mich, dass seitens von MediaMarkt ich kein Anruf bekommen habe und ich nun gerne die Erstattung des gezahlten Betrags hätte.

Daraufhin bekamn ich am selben Tag eine Antwort von einem Herr G., der mir die Info gab dass laut BGH-Urteil VIII ZR 310/08 eine Überprüfungsmöglichkeit des angezeigten Mangels der Firma MediaMarkt bestehen würde. Sollte ein Mangel vorliegen, bestehe die Möglichkeit der Nacherfüllung zu wählen, da der Rücktritt vom Kauf die Firma MediaMarkt mit erheblichen Kosten konfrontieren würde. Darüber hinaus müsste vom Samsung-Technicker bestätigt werden, dass kein Fremdeinwirken für die Beschädigung sondern nur ein technischer Mangel vorliegt.

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Es ist eine bodenlose Frechheit in dem Fall den schwarzen Peter dem Kunden zuschieben zu wollen. Wir haben heute den 16.06.2020 und ich habe weder eine Rückerstattung noch eine Nacherfüllung des bestehenden Mangels erhalten.

Die Ware war von Beginn an beschädigt verkauft worden. Diesen Schaden auf den Kunden umzuwälzen ist unseriös und nicht korrekt.

Mir den Hinweis zu geben dass dies an Samsung liegen würde, hilft mir nicht weiter; letztendlich habe ich die Ware beim MediaMarkt gekauft also ist auch MediaMarkt mein Ansprechpartner.

Diverse Mails danach wurden nicht beantwortet. Telefonisch war niemand erreichbar.

Ich verlange umgehend die Erstattung des Kaufbetrags von 414,00 EUR, ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtlich gegen diesen Kaufvertrag vorzugehen.

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Meine Forderung an Media Markt: 100 % des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


10.08.2020 | 16:46
von Yildirim Sari gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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