Durch Commerzbank endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 194 Views | 24.06.2020 | 10:35 Uhr
geschrieben von Monika Wagner

Commerzbank Aktiengesellschaft (Frankfurt am Main)

Commerzbank weigert sich, Startguthaben auszuzahlen!

Bestell-/Kundennummer: kd.Nr: 2522605

Ich habe im Februar das Online-Vorteilskonto ohne Mindesgeldeingang der Commerzbank eröffnet, welches mir von meinem Partner empfohlen wurde.

SCHLAGWORTE

Bedingung für das Prämien-Startguthaben von 100,00 Euro: drei monatliche aktive Nutzung des Kontos mit mind. fünf monatlichen Buchungen über mind. 25,00 €. Dazu Beispiele.
Keine Eigenüberweisung oder Überträge. Die Einwilligungserklärung für E-Mail und telefonischer Werbung wurde von mir erteilt und auch nicht nach 3 Monaten widerrufen. Aktivierung des digitalen Banking inkl. elektronischen Postfach wurde von mir auch durchgeführt und ich habe bei der Commerzbank vor Ort prüfen lassen, ob alles seine Richtigkeit hat.
Der Werber KD. Nr. 2554939, der sein Commerzbank-Konto seiner Zeit über Check24 eröffnet hatte, bekam die Prämie ohne Probleme am 5. Tag nach den 3 Monaten auf sein Konto.

Da die Prämie noch nicht ausgezahlt wurde, habe ich gestern 16.06.2020 bei der angegeben Hotline-Nr. der Commerzbank angerufen, um nachzufragen, in welchen Zeitraum die Auszahlung stattfinden wird. Die Dame am Telefon wollte erst meine IBAN Nr. um auf das Konto sehen, um dann zu sagen, ich würde von einem Mitarbeiter später angerufen werden.

Der Mitarbeiter rief nachmittags an und tat so, als wisse er nicht, worum es geht. Als ich ihn wegen dem Startguthaben ansprach und das es mir noch nicht überwiesen wurde, teilte er mir mit, dass ich dieses auch nicht bekommen würde, da ich ja schließlich kein Gehaltseingang vorweisen könnte.

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Wie bitte? In der Werbung steht: "kostenloses Online-Vorteilskonto ohne Mindesgeldeingang! Das sagte ich ihm auch. Dann schwenkte er auf einmal um und meinte, ich hätte auch Versicherungen abbuchen lassen sollen, denn das stehe in den Unterlagen, die ich bekommen habe.

In den Unterlagen steht fünf mtl. Buchungen über 25,00 € oder mehr, z. B. Gehaltseingang, Energieversorger etc.. In dem Schreiben bezieht man sich auf Beispiele der Buchungen, die hier nicht als muss deklariert waren und sind.

Alle Vertragsbedingungen habe ich erfüllt, auch die in den ersten drei Monaten 6-8 Buchungen mit mehr als 25,00 € haben stattgefunden, ohne Eigenüberweisung und Überträge.

Ich war vorher Kunde bei der Comdirect Bank, da gab es auch die Prämie, die ich anstandslos erhielt und bei der ich 8 Jahre war und nur jetzt gewechselt habe, da diese von der Commerzbank übernommen wird und ich mir mein künftiges Konto selbst bestimmt suchen wollte.

Es kann nicht sein, das man über ein großes Online-Portal wie Check24 anstandslos das Startguthaben erhält und dass es dann über Ihre eigene Commerzbank-Website zu solchen Problemen kommt wie bei mir, da ich durch meinen Partner ja Vergleichsmöglichkeiten habe.

Hier geht es nicht nur allein um die 100,00 Euro, sondern auch ums Prinzip, das Werbeversprechen Ihrerseits einzuhalten sind.

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Meine Forderung an Commerzbank Aktiengesellschaft: Auszahlung der 100,00 € Startguthaben


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


02.07.2020 | 06:20
von Monika Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.07.2020 | 07:04
von Monika Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.08.2020 | 09:57
von Monika Wagner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist schon echt traurig mit welchen Argumenten sich die Bank windet, um das Startguthaben, als auch die Werbeprämie nicht auszahlen zu müssen.

Schriftliche Begründung der Commerzbank: unter einer aktiven Kontonutzung verstehen wir regelmäßig wiederkehrende Buchungen Z. B. Arbeitgeber, Rentenkasse etc.

Buchungen oder Überträge die ausschließlich unter Familienangehörige oder Bekannte vorgenommen werden, zählen nicht zur aktiven Kontonutzung.

Die Commerzbank wirbt aber genau damit, das man Familienangehörige oder Bekannte anwirbt, um Verträge abzuschließen, aber deren Buchungen sollen nicht zählen?

Mein Fazit: die Begründung der Commerzbank ist nicht in Stein gemeißelt, da die Erfüllung der Bedingungen nirgendwo so stehen, wie sie es jetzt in Ihrem Schreiben Formulieren. Mit dem Angebot des Startguthabens hat die Commerzbank auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Banken, welches sie nutzt, um es dann ggf. nicht einzuhalten.




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