0 Views | 05.07.2020 | 20:37 Uhr
geschrieben von Femalegf@gmail.com KEEFOX_CHECKED_F...

Clap Tzu GmbH (Nordenham)

Wird hier bewusst geschäftsschädigend gehandeld?

Bestell-/Kundennummer: 2019-15910

Qualitativ minderwertige Ware, Mängel sollen eventuell auf Kosten/zum Nachteil des Kunden beseitigt werden.

Es handelt sich um eine Klapp-Liege, welche speziell für Klangschalen in zwei Längen/Breiten angeboten wird, mit Bohrungen zum Einschieben von Verbreiterungen/Verlängerungen für das Abstellen von Klangschalen.

SCHLAGWORTE

Der Reklamationsweg, welcher mir angeboten wurde, war für mich nicht händelbar, weil es bedeutet hätte, alle Termine meines im Aufbau befindlichen Geschäftes abzusagen, da die Liege für ca. 3 Wochen zur vorbehaltlichen Nachbesserung abgeholt werden sollte. Als "Ersatz" wurde mir für diese Zeit eine Liege angeboten, welche keine Möglichkeit bot, Klangschalen abzustellen und zu kurz/zu schmal war. Ich habe diese Variante abgelehnt.

Die Firma hat sich seit dieser Ablehnung vor zwei Monaten nicht mehr gemeldet. Ursprünglich sollte die Liege vor Ort begutachtet und danach entschieden werden; keine Rede davon, dass der Karton gebraucht wird. Nun soll die Liege von der DHL abgeholt werden - im Originalkarton, welcher schon entsorgt wurde. Ich hätte wissen müssen, dass dieser Karton noch gebraucht wird, weshalb mir angeboten wird, einen Karton für netto 25,00 EURO zuschicken zu lassen, damit die DHL diesen dann abholen kann.

Da die Liege vor Ort begutachtet werden sollte (man hätte ja mitteilen können, dass der Karton dafür gebraucht wird), bin ich davon ausgegangen, dass die Person, welche hier "begutachtet", entsprechend ausgestattet sein wird/würde, bzw. die Liege mit nimmt, sofern das "In-Augenschein-Nehmen" die Fotos bestätigt hätte, welche vorher vom Hersteller betrachtet wurden.

Basierend auf das behördlich angeordnete Kontaktverbot und Corona, wurde ich gestern angeschrieben [zwei Monate (!) nach meiner Absage des angebotenen Reklamationsweges], dass ja nun, aufgrund der Situation, wahrscheinlich keine Termine abgesagt werden müssen und somit Zeit für die Nachbesserung zur Verfügung stünde. Ja, leider richtig, jedoch ganz sicher nicht auf meine Versandkosten!

Diese Liege kostet über 1.000,-- Euro, da kann ich als Käufer erwarten, dass diese Liege in einwandfreiem Zustand geliefert und kostenlos nachgebessert wird, ohne dass dem Kunden dadurch finanzielle Nachteile entstehen!

Da aufgrund dieses Ablaufs bisher nur eine Anzahlung geleistet wurde, wird mir nun angedroht, wenn ich die Nachbesserung nicht zulasse, im April das Mahnverfahren zu eröffnen.

Während des Lockdowns hat sich die Firma dann wieder gemeldet, die Liege wurde zurückgeschickt - zur Überprüfung, basierend auf den Bildern. Die Mängel sind angeblich nicht vorhanden und nicht anständig vernähte Fäden hätte man ja mit einer Nagelschere abschneiden können!

Wie komme ich dazu, bei einem neuen Artikel die Fäden abzuschneiden? Damit ich mir später anhören muss: "hätten sie die Fäden nicht abgeschnitten, sondern reklamiert, wäre das nicht passiert"? Die Firma war zur Nachbesserung verpflichtet, es war Neuware und ich bin ganz sicher nicht verpflichtet, eine Leihgebühr für eine für mich unbrauchbare Liege zu bezahlen, schließlich habe ich mir die nicht anständig verarbeitete Liege nicht so ausgesucht, geschweige denn, mir dadurch mein im Aufbau befindliches Geschäft ruinieren zu lassen!

Aber jetzt kommt der Clou: die Firma weigert sich, die Liege wieder herauszugeben, bevor diese nicht komplett bezahlt wurde, bevor ich die Möglichkeit habe, die angeblich nicht vorhandenen Mängel und abgeschnittenen Fäden, zu begutachten! Es ist davon auszugehen, dass, wenn ich dieser Forderung nachkomme, ich nie wieder etwas von der Firma höre bzw. ob die Liege dann überhaupt verschickt wird!

Nach der Bestellung, im Dezember 2019, wurde mir eine Rechnung mit Valuta 16 Tage, bzw. Zahlung nach Erhalt geschickt. Auf meine Anfrage, wo denn die Liege sei, wurde mir mitgeteilt, dass diese bereits vor Weihnachten verschickt wurde - was nicht den Tatsachen entsprach! Aber die Rechnung für die angeblich verschickte Liege sollte ich bezahlen!

Inzwischen hatte ich das Angebot erhalten, vom Kauf zurückzutreten - per Mail, nachweislich - 40 Minuten später kam eine Mail, dass dies, laut Geschäftsleitung, nicht möglich sei oder aber nach Zahlung von 20%! Alle weiteren Mails werden nicht mehr beantwortet - ich werde also von dieser Firma erpresst, denn diese weiss, dass ich ohne diese Liege nicht weitermachen kann!

Bewusst eine Geschäftsschädigung in Kauf nehmend, ja sogar darauf spekulierend, um mich zum Zahlen zu zwingen, bevor ich die (nicht?) beseitigten und angeblich nicht vorhandenen Mängel, begutachten konnte?

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Meine Forderung an Clap Tzu GmbH: Herausgabe der Liege! Meine Zahlung nach Erhalt u. Begutachtung der Liege!


 
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