
Sixt GmbH & Co. (Pullach)
Unberechtigte Schadensforderung
Bestell-/Kundennummer: Mietvertrag 9468579669 / Scahdennummer SX-9058313403-1-683
Forderung für Schäden am Mietwagen, die nicht durch mich verursacht wurden.
Habe über das Internet bei der Fa. Sixt einen VW Passat reserviert.
Abholung/Übergabe in 84453 Mühldorf, Rückgabe in Bremen Hauptbahnhof.
Nachdem wir den Mietwagen in Mühldorf abgeholt haben, habe ich nach Fahrtantritt per E-Mail den Mietvertrag Nr. 9468579669 zugesandt bekommen.
Eine Übergabe mit Hinweis auf Vorschäden, die dann im Mietvertrag aufgeführt waren, hat nicht stattgefunden.
Wir (mein Mann und ich) sind dann in den frühen Morgenstunden nach Bremen gefahren.
Wir haben in Bremen den Leihwagen aufgetankt und haben diesen dann am vereinbarten Ort, Bremen Hauptbahnhof, abgegeben.
Der Mitarbeiter von Sixt fragte, ob alles o. k. war. Dies haben wir bestätigt, da es tatsächlich keinerlei Vorkommnisse gab. Eine Besichtigung das Fahrzeugs hat nicht stattgefunden auch ein „Übergabeprotokoll“ haben wir nicht bekommen.
Am übernächsten Tag haben wir die Rechnung für den Mietwagen erhalten.
Zwei weitere Tage später habe ich dann per E-Mail eine Schadennummer 9058313403 bekommen mit einem Link, indem ich ein Formular zum Schadenhergang ausfüllen sollte.
Ich habe Sixt geschrieben, dass ich das Formular nicht ausfüllen kann, da wir an dem Fahrzeug keinen Schaden verursacht haben.
Wieder einige Tage später habe ich dann erneut Unterlagen zu diesem angeblichen Schaden erhalten.
Habe erneut geantwortet, dass ich, wie bereits geschrieben, an dem Fahrzeug keine Schäden verursacht habe und dass ich der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen werden.
Zwei Wochen darauf habe ich dann erneut Unterlagen zu diesem Vorgang erhalten, in denen man das Ganze nochmals erläutert. Weiter hat man hier ein Rückgabeprotokoll mitgeschickt, welches allerdings nicht in meinem/unseren Beisein erstellt wurde; auch wurde mir kein Rückgabeprotokoll ausgehändigt.
Habe heute erneut an Sixt geschrieben, dass wir keinerlei Schäden am Fahrzeug verursacht haben; dass die Überprüfung des Mietvertrag gezeigt hat, dass die angeblich von mir verursachten Schäden bereits im Mietvertrag aufgeführt sind, das Rückgabeprotokoll für mich nicht relevant ist und ich der Forderung nicht nachkommen werde.
"Der Mieter eines Mietfahrzeuges haftet nur für Schäden, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet. Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat.
Viel Erfolg!
Warum bekommt man nicht vorher (also SPÄTESTENS bei der Übernahme des Fahrzeugs an der Entleih-Station) den Vertrag?
Darf man sich das heutzutage nicht mehr durchlesen?