Durch IKEA Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 514 Views | 10.07.2020 | 11:37 Uhr
geschrieben von Daniel Rieberger

IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (Hofheim-Wallau)

IKEA hält sich nicht an die Mehrwertsteuersenkung

Habe am 24.06.2020 Ware bei IKEA bestellt. Geliefert wurde die Ware am 07.07.2020. Nach der Lieferung wurde mir die Rechnung per E-Mail geschickt, aber noch mit 19% Mehrwertsteuer. IKEA weigert sich die Rechnung anzupassen, obwohl die Leistungserbringung erst im Juli 2020 war und deshalb der Mehrwertsteuersatz von 16% gilt.

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Meine Forderung an IKEA Deutschland GmbH & Co. KG: Korrigierte Rechnung mit korrektem Steuersatz.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


10.07.2020 | 15:48
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Zugegeben, es muss schon alles seine Richtigkeit haben.

Aber es hat ja noch nicht mal 2 Wochen gedauert, bis die ersten Meckerer auftauchen scheinbar.

Ich stelle mir die Rechnungskorrektur jetzt so vor, wäre ich IKEA:

Die neue Rechnung hat exakt denselben Endbetrag (also brutto) wie die alte Rechnung, der Steuersatz ist auf 16 % angepasst - und der Nettobetrag wurde entsprechend erhöht.

Ist das dann in Ihrem Sinne? ; )

10.07.2020 | 22:33
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Der Kaufvertrag ist doch im Juni entstanden, oder nicht? Dann ist die Ausweisung von 19 % vollkommen korrekt.

11.07.2020 | 20:03
von Lilarose72 | Regelverstoß melden
Falsch,
maßgeblich für die Ausweisung der Mehrwertsteuer ist das Lieferdatum.
Nicht wann der Vertrag zustande kam.
Aber Ikea muss die Ersparnis nicht an die Kunden weitergeben.

Nachzulesen beim Bundesfinanzministerium.

15.07.2020 | 14:37
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Egal ob die Ersparnis weitergegeben wird oder nicht - korrekt sein muss die Rechnung.

Wie muss ein Unternehmen das aber in folgendem Fall (Daten fiktiv gewählt) machen?

29.06. Bestellvorgang abgeschlossen, Bestätigung und Rechnung (mit 19%) per Mail erhalten - das geht ja heute automatisch.

Leistungserbringung/Lieferung ist erst im Juli.

Muss das Unternehmen von sich aus alle in Frage kommenden Rechnungen selbstständig ändern? Oder hätte die Bestellsoftware erkennen müssen, dass die Lieferung erst im Juli ist und die Rechnung so direkt auf 16% MwSt-Satz anpassen müssen? Was dann aber auch im Zuge des automatischen Ablaufs schlecht gewesen wäre, weil dann 16% mit einem Juni-Datum auf dem Beleg ausgewiesen wären.

Lange Rede, kurzer Sinn - die Forderung des Reklamanten nach einer Rechnung mit korrekt ausgewiesenem Steuersatz ist berechtigt.

15.07.2020 | 16:20
von Lilarose72 | Regelverstoß melden
Richtig,
aber mir als Privatperson kann das egal sein welche MwSt.
ausgewiesen wird.
Außer ich erhoffe mir irgendein Nachlass.

17.07.2020 | 13:25
von Daniel Rieberger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.08.2020 | 21:58
von Daniel Rieberger endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


14.08.2020 | 21:59
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