Durch Familienkasse Hessen gelöste Beschwerde. | 221 Views | 31.07.2020 | 21:36 Uhr
geschrieben von Constanze Hahn

Familienkasse Hessen

Kindergeldstelle diskriminiert behinderte Kinder

Anforderungen von Kindergeldbezug muss bei behindertem Kind schriftlich erfolgen, sonst beim gesunden Kind telefonisch

Seit zig Jahren bekomme ich zweimal im Jahr eine Bescheinigung für den Arbeitgeber über Kindergeldbezug. Das wurde immer per Telefonat angefordert.

Nun sagt man mir am Telefon, nur für behinderte Kinder muss ich zweimal jährlich den Antrag schriftlich per Post stellen.

Auf meine schriftliche Anfrage, in welchem Gesetz das stehe kam die Antwort: das sei nicht ihr Problem, wenn mein Arbeitgebeŕ das benötige. Auch ein weiteres Schreiben an den Vorgesetzten brachte keine Antwort, sondern wurde ignoriert.

Für meine gesunden Kinder geht das telefonisch. Das finde ich extrem diskriminierend.

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Meine Forderung an Familienkasse Hessen: Gleichbehandlung gesunder und behinderter Kinder


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Kommentare und Trackbacks (1)


13.08.2020 | 19:07
von Constanze Hahn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Frau der Kindergeldstelle hat mich angerufen. Nachdem auf DREI Briefe nicht auf meine Frage eingegangen wurde.
Daraufhin habe ich an den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit Herrn Detlef Scheele geschrieben. Eingang des Schreibens wurde bestätigt.
Schade, dass auf Briefe und E-Mails grundsätzlich nicht geantwortet wird, selbst wenn sie an die Vorgesetzten geschickt werden.
Eine E-Mail, die ich vor Jahren schrieb, wurde nie beantwortet.


13.08.2020 | 19:08
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