Durch Generali Versicherung gelöste Beschwerde. | 467 Views | 31.07.2020 | 21:39 Uhr
geschrieben von Hartwig Marschall

Generali Versicherung AG (Köln)

Generali weigert sich Haftpflichtschaden zu übernehmen

Bestell-/Kundennummer: Schadennummer A046084320 HS 260 H087

Meine Gleitsichtbrille blieb im Auto einer Bekannten liegen. Sie bemerkte das als sie zu Hause ankam und nahm die Brille zusammen mit einigen anderen Gegenständen mit zu ihrem Haus. Am Eingang fiel die Brille von ihr unbemerkt runter und geriet in eine Mulde unterhalb der Eingangstür. Die Suche nach der Brille blieb zunächst vergeblich. Es fiel allerdings auf, dass die Eingangstür schwergängig war und beim Versuch diese zu ölen fiel der Bügel der Brille ihr ins Auge. Sie zog die Brille unter der Tür hervor. Das Gestell war verbogen und die Gläser wiesen Kratzer auf. Diese Beschädigungen sind unstrittig.

SCHLAGWORTE

Die Generali weigert sich jedoch, den Schaden zu regulieren, da ihre Gutachterin feststellt, dass der Schaden nicht durch den geschilderten Vorgang entstanden sein könne. Sie hatte dazu lediglich die beschädigte Brille, die ich auf meine Kosten zugeschickt hatte, eine Ortsbesichtigung ist nicht erfolgt.

Auf meine Bitte und der des Versicherungsnehmers, Fakten zu nennen, auf die sich die Feststellung der Gutachterin stützt oder eine Orstbesichtigung vorzunehmen, ging die Versicherung nicht ein. Sie lehnte die Regulierung stets mit der o. g. Begründung ab und ging auf unsere Argumente gar nicht ein. Nannte auch keinerlei Fakten, die die Feststellung der Gutachterin stützen könnten. Stellte lediglich fest, es obliege mir nachzuweisen, dass die Schäden durch den geschilderten Vorgang entstanden seien.

Meine Bitte, mir mein Eigentum, die beschädigte Brille, zurückzusenden wurde weder erfüllt, noch ging die Versicherung in ihren Antwortschreiben darauf ein. Wie bitte, soll ich einen Nachweis erbringen, ohne dass mir mein Eigentum zurückgegeben wird? Muss die Gutachterin ihrerseits nicht auch Fakten nennen, auf die sie ihr Gutachten stützt? Ich habe keinerlei Zweifel, dass der Hergang so wie oben geschildert, gewesen ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Generali Versicherung AG: Erstattung des Wiederbeschaffungswertes der beschädigten Brille. Herausgabe meines Eigentums durch die Versicherung.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


01.08.2020 | 14:50
von Hartwig Marschall noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lediglich die beschädigte Brille bekam ich nun kommentarlos zurück. Die Versicherung weigert sich, den Schaden zu regulieren oder nähere Angaben zum Gutachten zu machen.


15.08.2020 | 11:52
von Hartwig Marschall noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.09.2020 | 13:35
von Hartwig Marschall noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Generali bietet jetzt "entgegenkommend" nach Einschalten eines Anwaltes eine Entschädigung des "Zeitwertes" der Brille an. Da es keinen Gebrauchtmarkt für Brillen gibt und sich auch die Werte nicht geändert haben, müsste die Versicherung die Kosten für die Neubeschaffung übernehmen.


23.04.2021 | 19:18
von Hartwig Marschall gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf die Briefe von mir bzw. den Bekannten reagierte Generali stets ablehnend. Auch die Aufforderung des Anwaltes meiner Bekannten blieb ohne Erfolg. Die Generali erklärte sich erst bereit, die Kosten für die Brille, die Zinsen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, nachdem der Anwalt die Sache vor Gericht gebracht hat.


23.04.2021 | 19:18
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!