Durch e-hoi gelöste Beschwerde. | 116 Views | 05.08.2020 | 19:49 Uhr
geschrieben von Sebastian Fuhrmann

e-hoi GmbH (Frankfurt)

e-hoi GmbH will sich seiner Verantwortung als Anbieter entziehen

Bestell-/Kundennummer: EHDE26F63939X

e-hoi GmbH verkennt seine verpflichtende Rolle im Zusammenhang mit einer stornierten Pauschalreise seines Dienstleisters!

Ein sehr intensiver Mail-Verkehr mit Fake: Ich habe eine Pauschalreise beim Online-Anbieter e-hoi GmbH gebucht.

SCHLAGWORTE

Diese Reise findet nun nicht mehr statt. Das Unternehmen e-hoi informierte uns, dass es zwei Optionen gibt: stornieren oder auf ein kleineres Schiff wechseln.

Ich entschied mich auf Kündigung. Bei der Reisebuchung wurden meine Extra-Zusatzbuchungen (Zubringerflüge) über e-hoi angefragt und dort auch gebucht. Diese Leistung habe ich nun selbst 6 Monate vor dem Reisebeginn storniert mit einem Verlust von 200.-- € (je Flug 30,-- € von e-hoi und 70,-- € von der Lufthansa).

Wie der Anlage zu entnehmen ist, sollte der Restbetrag am 21.07.2020 an mich zurückgezahlt werden.Es passierte nichts. Nachgefragt antwortete e-hoi sinngemäß: "erst wenn wir den Restbetrag (Stornierungsgebühr) von der Lufthansa haben, erhalten Sie den Restbetrag."

Da das Unternehmen rechtlich absolut sicher zu sein scheint, stellte ich gegenüber der Firma fest, dass ich alle Leistungen bei e-hoi gebucht habe:
1. die MSC-Reise habe ich bei Ihnen gebucht und
2. die 2 zusätzlichen Flüge habe ich bei Ihnen gebucht.

Wörtlich schrieb ich heute erneut:

"Was Sie wann und wie mit Ihren Subanbietern vereinbaren ist absolut Ihr Thema.
Ganz offensichtlich ist das bei den Leistungen, die Sie im Pkt. 2 für Ihr Unternehmen
mit 30 € pro Buchung in Rechnung stellen, ein "Katz und Maus" und mit der Begründung absolut ein Fake. Erst wenn Sie etwas von einem Dritten erhalten sind Sie bereit auch Ihre Leistungen zurückzuerstatten. In diese Kategorie fällt auch Ihre schriftlich zugesagte Rückerstattung der zu Pkt. 2 gehörenden Leistungen, die Sie nicht erbrachten. Erst auf meine Rückfrage haben Sie reagiert, was auf klare Täuschung hinzielt.

Da die Zahlungsverweigerungen, Zahlungsaufschübe und Vortäuschung von falschen Tatsachen absolut nicht mehr gesetzlich und Vertragsrechtlich zu akzeptieren ist, fordere ich Sie hiermit letztmalig auf innerhalb der nächsten 14 Kalendertage sämtliche Rückerstattungen meinem Konto gutzuschreiben.
Was Sie wie mit Ihren Subunternehmern zu klären haben interessiert mich als Kunden absolut nicht.

Mit dieser letzten Aufforderung begebe ich mich, nun auch nochmals nach klaren vertragsrechtlichen Veröffentlichungen, in einen Rechtsstreit, der mit einer Anzeige beginnen wird."

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Meine Forderung an e-hoi GmbH: Rückerstattung von Leistungen einer Pauschalreise und zusätzlicher Leistungen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


03.09.2020 | 09:42
von Sebastian Fuhrmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erhärtet die Inkompetenz des Unternehmens - Nepper -Schlepper - Bauernfänger


21.12.2020 | 14:03
von Sebastian Fuhrmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles geschah auf meine eigene Veranlassung




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