344 Views | 13.08.2020 | 15:57 Uhr
geschrieben von Dieter Stemmann

SCHUFA Holding AG (Wiesbaden)

Sofortige Löschung der Restschuldbefreiung!

Trotz rechtskräftiger Verurteilung der Schufa (LG Frankfurt am Main (2-05 0 151/18) vom 20.12.2018), die sofortige Restschuldbefreiung, bei Behinderten mit Wohnungssuche vorzunehmen, verweigert die Schufa in einem gleich gelagertem Fall die Löschung!

Ich benötige dringendst eine behindertengerechte Wohnung, habe es aber bei dem Schufaeintrag erst gar nicht versucht.

SCHLAGWORTE

Ich bin schwerbehindert, G. u. B.. Weiterhin habe ich den Pflegegrad 3 wegen 5 Wirbelversteifungen, Gleichgewichtsstörungen, Durchblutungsstörungen im Gehirn und weiterer Erkrankungen.

Der Schufa habe ich nochmals eine Löschungsfrist bis zum 26.06.2020 gestellt. Die Schufa hat 3 x die Löschung verweigert!

Der Ombudsmann hat auch nichts erreicht!

Eine diesbezügliche Klage hat die Schufa bereits rechtskräftig verloren. Dem Klageantrag auf sofortige Löschung (der Eintragung vom 05.01.2018) wurde deshalb vom Landgericht Frankfurt am Main stattgegeben. Das OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 13/19) hat am 14.06.2019 mit Beschluss festgestellt, dass die SCHUFA aufgrund der Rücknahme der Berufung des Rechtsmittels der Berufung verlustig ist; d. h., die SCHUFA muss auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen und das Urteil des LG Frankfurt am Main (2-05 0 151/18) vom 20.12.2018 ist damit rechtskräftig geworden!

Für mich (Pflegestufe 3, Schwerbeschädigung aG) bleibt also nur noch die Klage, um eine behindertengerechte Wohnung zu bekommen, und das mit 84 Jahren!

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Meine Forderung an SCHUFA Holding AG: Sofortige Löschung der Restschuldbefreiung!


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Kommentare und Trackbacks (4)


13.08.2020 | 16:24
von Dieter Stemmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.08.2020 | 17:15
von Dieter Stemmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.09.2020 | 18:39
von Dieter Stemmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde bei
"Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit"
wurde "abgeschmettert"!


05.09.2020 | 09:50
von Dieter Stemmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 18.07.2020 habe ich mich an den Ansprechpartner für Verbraucher, Herrn Bickler (Der Vertrauensmann ist Ansprechpartner für Verbraucher, die sich durch die SCHUFA in ihren Rechten verletzt sehen) angeschrieben. Verbraucher, die sich aufgrund einer SCHUFA-Auskunft benachteiligt fühlen, können sich an ihn wenden. Als neutraler Mittler soll er zukünftig spezielle Verbraucher-Reklamationen prüfen.
Jedoch hat dieser Herr Bickler es nicht für nötig erachtet, mein Schreiben zu beantworten.
Die Anschreiben an diese Person kann man sich ersparen!




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