SCHUFA Holding AG (Wiesbaden)
Sofortige Löschung der Restschuldbefreiung!
Trotz rechtskräftiger Verurteilung der Schufa (LG Frankfurt am Main (2-05 0 151/18) vom 20.12.2018), die sofortige Restschuldbefreiung, bei Behinderten mit Wohnungssuche vorzunehmen, verweigert die Schufa in einem gleich gelagertem Fall die Löschung!
Ich benötige dringendst eine behindertengerechte Wohnung, habe es aber bei dem Schufaeintrag erst gar nicht versucht.
Ich bin schwerbehindert, G. u. B.. Weiterhin habe ich den Pflegegrad 3 wegen 5 Wirbelversteifungen, Gleichgewichtsstörungen, Durchblutungsstörungen im Gehirn und weiterer Erkrankungen.
Der Schufa habe ich nochmals eine Löschungsfrist bis zum 26.06.2020 gestellt. Die Schufa hat 3 x die Löschung verweigert!
Der Ombudsmann hat auch nichts erreicht!
Eine diesbezügliche Klage hat die Schufa bereits rechtskräftig verloren. Dem Klageantrag auf sofortige Löschung (der Eintragung vom 05.01.2018) wurde deshalb vom Landgericht Frankfurt am Main stattgegeben. Das OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 13/19) hat am 14.06.2019 mit Beschluss festgestellt, dass die SCHUFA aufgrund der Rücknahme der Berufung des Rechtsmittels der Berufung verlustig ist; d. h., die SCHUFA muss auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen und das Urteil des LG Frankfurt am Main (2-05 0 151/18) vom 20.12.2018 ist damit rechtskräftig geworden!
Für mich (Pflegestufe 3, Schwerbeschädigung aG) bleibt also nur noch die Klage, um eine behindertengerechte Wohnung zu bekommen, und das mit 84 Jahren!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
"Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit"
wurde "abgeschmettert"!
Jedoch hat dieser Herr Bickler es nicht für nötig erachtet, mein Schreiben zu beantworten.
Die Anschreiben an diese Person kann man sich ersparen!