225 Views | 14.08.2020 | 15:18 Uhr
geschrieben von Monika Lau

Techniker Krankenkasse (Tröndel)

Anrechnung von Vorerkrankung trotz neuer Diagnose

Bestell-/Kundennummer: B142626724

ich staune immer wieder, wie die TKK mit seinen Versicherten umgeht.

SCHLAGWORTE

In den letzten 2 Wochen ist bei mir das absolute Versicherungschaos ausgebrochen.

Bereits seit mehreren Jahren bin ich Mitglied der TKK. In den ersten Jahren war sowohl die Beratung und auch das Vorgehen bei der TKK schlüssig, nachvollziehbar für den Kunden und auch im Gleichgewicht mit den gesetzlichen Vorgaben. Ab ca. 2015 ging das Chaos so langsam los aber immer noch in einem gewissen Rahmen.

Aber genau diese Veränderung und auch der Umgang mit Ihren Kunden in den letzten Monaten finde ich mehr als fragwürdig. Sicherlich steht die Wirtschaftlichkeit der Krankenkasse in Abhängigkeit mit den Versicherungsfällen.

Glauben Sie mir, nur zu gerne wäre ich nicht auf Versicherungen angewiesen und gesund. Aber leider geht es mir auf Grund einiger Vorkommnisse schlecht und leider trägt die TKK nicht gerade dazu bei, dass es den Kunden besser geht.

Hier nun zu meiner Geschichte seit 2018:

Im Mai 2018 machte ich mich selbständig und erhielt den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für ein halbes Jahr. Somit meldete ich mich ab November 2018 bei der TKK um meine freiwillige Versicherung zu klären und versicherte nicht nur das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Kalendertag, sondern wählte auch den Tarif für Krankengeld ab dem 22. Kalendertag.

Im Februar 2019 wurde ich krank und war nicht mehr arbeitsfähig. Aufgrund der Erkrankung musste ich meine Selbständigkeit zu ende August 2019, mir war es nicht mehr möglich meinen Pflichten als Unternehmer nachzukommen (monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, anstehendes Überprüfungsaudit usw), aufgeben. Die Gründe wurden im Vorwege mit der Krankenkasse abgeklärt, um nachwirkende Probleme auch wegen der Krankengeldzahlung zu vermeiden. Auch die Gewerbeanmeldung wurde der TKK zur Verfügung gestellt. Dann vor ca. 2 Wochen erhielt ich trotz Anrufsperre einen Anruf, dass meine Mitgliedschaft ungeklärt sei und ich ab Ende August 2019 gar keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hätte. Ich wäre ja schließlich nicht mehr selbständig gewesen. Nach Rücksprache mit der unabhängigen Patientenberatung wurde mir der Sachverhalt erklärt und es stellte sich raus, dass die TKK mal wieder, wie leider des Öfteren in der letzten Zeit im Unrecht sei. Also wieder mit der TKK Kontakt aufgenommen und es wurde telefonisch abgestritten. Nun ist die Mitgliedschaft endlich nach für mich aufreibenden Hin und Her geklärt. Ich hatte also Anspruch auf Krankengeld. Aber man kann es ja mal probieren.

Ab dem 01.07. dieses Jahrs wurde ich von einem kleinen Betrieb angestellt und wurde hier auch ordnungsgemäß angemeldet. Leider stellten sich nun neue gesundheitliche Probleme dar, die es mir unmöglich machten weiter zu arbeiten und ich wurde mit einer neuen Diagnose, die nichts mit seiner vorherigen Diagnose zu tun hatte, krank. Nun ging das Chaos so richtig los. Der Arbeitgeber hat mich ordnungsgemäß angemeldet und auch die entsprechenden Meldungen zur Sozialversicherung getätigt (Anmeldung, Entgeltmeldung für Entgeltersatzleistungen usw.). Auf Nachfrage des Arbeitgebers Mitte Juli bei der TKK, hieß es gäbe Probleme mit der Betriebsnummer. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass mit dieser Nummer alles i. O. war. Die TKK hatte nur ein Problem im System. Warum bekommt der Arbeitgeber darüber keine Nachricht innerhalb einer angemessenen Frist?

Ich bin nun auch innerhalb der Probezeit gekündigt, da nicht absehbar ist wann er wieder einsatzfähig ist.

Ein weiteres Thema ist hier natürlich auch der Anspruch auf Krankengeld, da ich innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung krank geworden bin. Da es sich um eine neue Diagnose handelt besteht, bis zur Prüfung durch den MDK Anspruch auf Krankengeld. Eine willkürliche Anrechnung von Vorerkrankungszeiten durch Kundenbetreuer darf laut meinem Arzt nicht erfolgen. Auch hierzu erfolgte wieder ein Anruf einer Kundenbetreuerin!

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Sie teilte telefonisch mit, dass ich nur noch 6 Tage Anspruch auf Krankengeld hätte. Ich teilte Ihrer Mitarbeiterin mit, dass es sich um einen neuen Diagnoseschlüssel handele und der erstmal nichts mit vorangegangenen Krankschreibungen zu tun hat. Frau St. meinte, dass sähe sie aber so und sie zahlt nichts. Das war am 30.07.2020. Ich bat darum, dass die Krankenkasse dies bei dem behandelnden Arzt erfragen solle und auch den MDK einschalten müsse, der das Attest bewerte. Zudem hätte ich über diese Entscheidung gern einen schriftlichen Bescheid. Dann passierte erstmal nichts mehr. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt stehen die bekannten Diagnosen vorerst nicht im Zusammenhang. Dies gilt allerdings auch mit den entsprechenden Fachärzten abzuklären. Termine sind bereits gemacht, aber wie das so ist, das ist mit Wartezeit verbunden.

Auf gestriger Nachfrage hin bei der TKK, was denn nun wäre mit dem Krankengeld erhielt der Versicherte gestern ein Schreiben über die App, rückdatiert auf den 31.07.2020, dass eben die bereits telefonisch angekündigten Vorerkrankungen anzurechnen sind. Widerspruch wurde gestern bereits mit Hilfe des Hausarztes eingelegt. In dem Schreiben wird dem Versicherten ein Krankengeldanspruch für noch 6 Tage zugesprochen. Dieses Geld ist nicht auf dem Konto eingegangen. Auf Nachfrage bei der TKK hieß es, dass noch kein Krankengeldfall angelegt sei und dass der Versicherte sich noch gedulden müsse. Dann wurde mir mitgeteilt, dass es noch keinen Antrag auf Krankengeld von mir gäbe und deshalb auch noch nicht Mal die 6 Tage ausgezahlt wurden sind.

Den Antrag habe ich nun bereits an die TKK geschickt. Stelle mir allerdings auch folgende Fragen:

  1. Warum wurde nicht bereits ab dem 15.07.2020 (Zusendung der ersten Krankmeldung über die APP) Kontakt mit mir aufgenommen, dass dieser Antrag fehlt?
  2. Mit welchen fachlichen Kompetenzen, kann eine Kundenbetreuerin (diese haben in der Regel kein medizinisches Fachwissen) entscheiden, dass die Vorerkrankungen mit der aktuellen Erkrankung zusammenhängen?
  3. Gilt bei diesem Widerspruch (Einstellung Krankengeld wegen willkürlicher Entscheidung der Kundenbetreuerin) nicht eine aufschiebbare Wirkung?
  4. Warum werde ich andauernd telefonisch kontaktiert? Ja meine Nummern sind bei Ihnen gespeichert, da ich das Onlineportal nutze, aber das ist doch kein Freifahrtschein mir oben genannte Sachverhalte um die Ohren zu hauen. Den Sperrvermerk gebe ich immer wieder an! Der Mitwirkungspflicht (über die APP geht es schnell) komme ich gerne schriftlich nach.
  5. Durch die ständigen Anrufe mit den vielen Fehlinformationen wird man bestimmt nicht schneller gesund.
  6. Bitte sorgen Sie für eine qualifizierte Schulung ihrer Mitarbeiter. Diese ständigen Falschaussagen und auch Fehlinformationen, die diese herausgeben, sind eine Katastrophe für jeden Versicherten.

So geht man bei uns mit Versicherten und ihren Kunden um. Ich bin nur noch so lange wie nötig Mitglied in Ihrem Unternehmen. Die Kündigung erfolgte bereits am 15.07.2020. Eigentlich zum 30.09.2020, aber auch da bin ich wieder mal der Falschinformation Ihrer Mitarbeiter aufgesessen.

Das kann es echt nicht sein und ist auch nicht förderlich, um schneller wieder gesund zu werden.

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Meine Forderung an Techniker Krankenkasse: Fortzahlung des Krankengeldes über den 18.07.2020 hinaus


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Kommentare und Trackbacks (2)


21.08.2020 | 23:59
von Monika Lau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.09.2020 | 09:06
von Monika Lau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es liegt aktuell beim MDK. Eine Entscheidung steht weiterhin aus




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