569 Views | 15.08.2020 | 11:03 Uhr
geschrieben von Bianca Becker
Corona-Regeln scheinbar nur für Kunden.
Mitarbeiter füllen Regale ohne Mundschutz, trotz Vorschrift, und werden pampig. Als ich drauf hingewiesen habe, wurde ich des Ladens verwiesen.
Den Ladenchef sollte man abmahnen!
Meine Forderung an ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd:
Mitarbeiter sollte man abmahnen, rausschmeißen und eine Entschuldigung!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Und warum soll die Beschwerdeführerin auch rausgeworfen werden?
Liebe Beschwerdeführerin,
Sie können ihre Beschwerde direkt an Aldi schicken, die Kontaktdaten müssen Sie googeln.
Teilzitat:
4. § 12 Handels-Betriebe, Dienstleistungs-Betriebe und Märkte
Alle Menschen müssen eine Maske tragen:
Die Angestellten von dem Laden und die Kunden.
Für die Angestellten von dem Laden kann es eine Ausnahme geben.
Die Angestellten müssen keine Maske tragen:
Wenn sie an einer Kasse arbeiten.
Oder an einer Theke.
Wenn die Kasse oder die Theke eine Schutz-Wand hat.
Die Wand ist durch-sichtig.
Und sie schützt vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. "
Noch Fragen?
Beschwerde ist noch nicht gelöst