214 Views | 17.08.2020 | 13:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1317831

Abfallwirtschaft Landkreis Harburg (Winsen/Luhe)

Nur Teilentleerung der braunen Tonne

Bestell-/Kundennummer: Ihr Zeichen: 81-24.007.05.501.004.00

Mail vom 3.8.2020

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir fiel bereits bei der Entleerung am xx. 7.2020 die Arbeitsweise des Mitarbeiters auf, welcher die Entleerung der Tonne am Fahrzeug vornahm:
ansetzen, hochklappen und ohne weiteren Check wieder runter.
Der Vorgänger war da anders! Er achtete stets darauf dass die Tonne auch wirklich geleert war und sorgte mit Hilfe der Hydraulik durch Nachschütteln für eine einwandfreie Leerung.
Wie gesagt, am xx. 7.2020 war ich erstaunt dass die Tonne halbwegs geleert wurde.

Anders am xx. 7.2020. (2 Wochen später)
Meine Frau rief mich an, die Tonne sei kaum entleert.
Da ich gerade in den Vorbereitungen zu der am nächsten Tage stattfindenden Beerdigung meines Stiefvaters steckte, komme ich jetzt erst dazu diesen Vorgang bei Ihnen zu monieren.

Wann wird aufgrund dieser Mängelrüge nachentleert?
Bitte kurze Mail zur Info.

Bild anbei.

--
mfg

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Dann kam die Antwort am 4.8.2020 per Mail, dass die Technik der Müllsammelfahrzeuge in Fällen, in denen Müll in den Behältern verbleibt, an ihre Grenzen stößen würde.

Der Kippvorgang würde von der Bordelektronik der Fahrzeuge gesteuert. Aus Gründen der Unfallverhütung und des Lärmschutzes sei die Wucht, mit der die Müllbehälter an die Kippkante angeschlagen werden, begrenzt. Die Müllwerker hätten nicht die Möglichkeit, den Kippvorgang zu beeinflussen und den Müll durch wiederholtes oder besonders kräftiges Anschlagen des Behälters an die Kippkante „herauszuschütteln“. Dass die Müllwerker Abfälle händisch aus Müllbehältern herausholen, kommt aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht in Betracht.

Grundsätzlich wären die Abfallbehälter „so zu befüllen, dass eine einwandfreie Entleerung mit den üblichen Verfahren möglich ist. “ (§ 21 ABS. 3 der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Harburg (Abfallbewirtschaftungssatzung – ABS) ). Das bedeute auch, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hätte, dass keine Abfälle im Behälter festklemmen oder festkleben.

Da die Müllwerker nicht dafür verantwortlich gemacht werden könnten, dass Ihre Tonne nicht vollständig geleert wurde, habe ich keine Handhabe, eine Nachleerung zu veranlassen.

Da es sich bei mir um Grasschnitt handelt, der zusammengepresst ist, empfehle man mir zukünftig, den Grasschnitt antrocknen zu lassen, bevor ich ihn in die Biotonne füllen. Zum anderen sollte zwischen dem Grasschnitt andere Abfälle gefüllt werden. Dann würde sich der Grasschnitt nicht in der Biotonne verdichten und könnte bei der Leerung problemlos herausfallen.

Außerdem könne es sehr hilfreich sein, ein bis zwei Lagen zerknülltes Zeitungspapier in die Biotonne zu geben vor der Befüllung. Wenn ich den Boden meiner Biotonne mit geknülltem Zeitungspapier auslegen würde, könne das Papier die Nässe aufsaugen und der Bioabfall klebt nicht am Tonnenboden fest. Denn je trockener mein Bioabfall sei, desto weniger geruchsintensive Bakterien würden entstehen.

Darüber hinaus gäbe es auch kompostierbare Papiertüten, um die anfallenden Bioabfälle über die Biotonne zu entsorgen. Diese Biopapiertüten seien in allen üblichen Drogerie- sowie Supermärkten erhältlich. ◾Alternativ könnten feuchte Küchenabfälle auch in Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingeschlagen werden.

Durch die Verwendung dieser Tüten bliebe meine Tonne verhältnismäßig sauber und Geruchsbelästigungen würden vorgebeugt. Diese kompostierbaren Papiertüten hätten sich in der Praxis der anderen Landkreise bestens bewährt. Wenn die Nutzer der Abfallbehälter noch darauf achten, dass der Biomüll, bevor er in die Tonne geworfen wird, in kompostierbare Papiertüten an der Anfallstelle (meist Küche) erfasst wird, entstünden weder unangenehme Gerüche noch könnten sich Fliegenmaden entwickeln.

Außerdem empfahlen Sie die Seite „Wir für Bio“: https://www.wirfuerbio.de

******************************************

Irgendwie habe ich mit der Nachlasssache meines Stiefvaters noch nicht genug Stress an der Backe, aber dieser Vorgang begann mich aufzuregen.

Daher die entsprechende Antwort am 6.8.2020 per Mail:

Sehr geehrte (r, s) xxx xxx,

schön, dass Sie sich als Arbeitgeber so intensiv für Ihre Mitarbeiter, bzw. Subunternehmer, einsetzen. Heutzutage in der freien Wirtschaft nicht mehr vorstellbar.

Leider wird durch Ihr Engagement ein aussergewöhnliches Arbeitsklima bei diesen Mitarbeitern geschaffen, welches so ganz und garnicht zu den Vorstellungen der davon betroffenen Kunden passen mag.

Ich war erstaunt über Ihre Aussage, die Fahrzeuge seien mit einer neuartigen Elektronik ausgerüstet, welche ein "Nachschütteln" nicht mehr ermöglichen. Ich persönlich komme teilweise aus dem Bereich der Microprozessorsteuerung; nie hätte ich einem Kunden einen derartigen technologischen Rückschritt verkauft, es gehört bei so einer Lösung immer eine gewisse Art der Weiterentwicklung dazu.

Auch ist es für mich nicht verständlich, dass der entsprechende Werker in so einem Falle; denn seien Sie sicher, er hat es am Gewicht zu 100% bemerkt; den Entleerungsvorgang NICHT wiederholt hat.

Im Wochenblatt waren vor einiger Zeit Klagen der Verwaltung über den Inhalt der braunen Tonnen zu vernehmen; könnte es sein, dass dieses zu dem verändertem Verhalten Ihrer Mitarbeiter geführt hat?

Ihre vielen Tips zur Befüllung und den Umgang habe ich einmal gedanklich durchgespielt.
Wenn ich Sie richtig verstehe soll ich den Grasschnitt vor der Einfüllung trocknen und dann ohne zu Verdichten in die Tonne befördern.
Bedeutet für mich in der Praxis:
Ich fange mit dem Mähen an, der erste Grasfangkorb ist voll und ich muss diesen Inhalt auf der soeben gemähten Rasenfläche zum Trocknen ausbreiten.
Dann ist der zweite Grasfangkorb voll, soll ich die dann frisch geschnittene Fläche damit beglücken?
Je nach Grashöhe fallen bei mir 3 bis 6 volle Grasfangkörbe an.
Es passen aber ohne Nachdrücken (gefällt Ihnen ja anscheinend nicht, siehe §21.) nur 2 Grasfangkörbe in Ihre braune Tonne,
also was mache ich mit dem Rest?
Im Sommer ist bei uns die braune Tonne immer mit Gartenschnitt gefüllt, im Winter, sprich ein halbes Jahr, ist sie leer und wird nicht hingestellt.
Essensreste gibt es bei uns nicht, dass was an Menge zubereitet wird, wird auch gegessen.

Wir sind also zu dem Entschluss gekommen:
in dieser Form brauchen wir die Tonne nicht.

Ihre Weigerung die Nachentleerung zu veranlassen verstehen wir als
Vertragsbruch und als

Grund für die sofortige, fristlose Kündigung des Vertrages.

Ebenso wird die bisher erteilte Einzugsermächtigung hiermit widerrufen.

Bitte Erstellen Sie eine taggenaue Abrechnung bis zum xx. 7.2020 und veranlassen die Abholung der nicht mehr benötigten Tonne.

Um Ihnen bzgl. der gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung der braunen Tonne (Nutzungszwang) den Wind aus den Segeln zu nehmen, fügen wir den Antrag zur Befreiung von der Pflicht bei, indem wir zukünftig den Komposter in unserem eigenen Garten wieder verwenden.

--
mfg

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.09.2020 | 14:52
von ReclaBoxler-1317831 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ergänzung am 4.9.2020 (Stand bis dahin) :

die braune Tonne wurde klammheimlich und ohne Vorankündigung einen Tag vor der nächsten Entleerung abgeholt.

Dann folgte erstmal: Nix!

Wir stellten fest dass unsere Restmülltonne immer noch zu gross ist und baten schriftlich, rechtlich verbindlich per Fax, am 20.8.2020 um Anpassung dieses Behältervolumens auf die Hälfte.

Prompt wurde dann am nächsten Tag ein neuer Bescheid erstellt, welcher zwar die fristlose Kündigung der braunen Tonne rechtlich anerkannte; aber den Änderungswunsch des Behältervolumens aussen vor liess. Erschwerend kam hinzu, dass man für die braune Tonne eine Änderungsgebühr in Höhe von 20€ forderte.

Hier meine Antwort:
********************************
Einspruch gegen Ihren Bescheid vom xx. 8.2020

Sehr geehrte (r, s) xxx xxx,

hiermit erheben wir Einspruch gegen den o. g. Bescheid.

Begründung: Sie haben anscheinend übersehen, dass der Antrag auf Änderung der Behältergrösse von 80 Liter auf 40 Liter Behältervolumen bereits bei Ihnen rechtsverbindlich per Fax am 20.8.2020 um 15:55 Uhr eingegangen ist.

Beleg auf folgender Seite.

Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass für das Entfallen der braunen Tonne KEINE Wechselgebühr zu berechnen ist, da der Kreis von sich aus durch entsprechende, unangemessene Forderungen, quasi fristlos gekündigt hat.

Bitte seien Sie so nett und berechnen für die 80 Litertonne den Zeitraum bis zum nächstmöglichem Termin, und ab da bitte bis Jahresende eine 40 Litertonne.

Auf den Alternativwunsch eine 120 Litertonne im 4-wöchentlichem Entleerungsrhytmus zu bekommen sind Sie ja leider nicht eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen
********************************
vorerst passierte: Nix!

Dann wurde die Restmülltonne getauscht auf das kleinere Volumen.

Nach zwei Wochen dann: eine MAHNUNG, natürlich mit falscher Berechnungsgrundlage!
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Hier meine Antwort:
********************************
Ihre Mahnung vom x. 9.2020
Einspruch gegen Ihren Bescheid vom xx. 8.2020,
bis heute ist noch keine Eingangsbestätigung eingegangen,
geschweige ein korrigierter Bescheid.

Berechnung des aktuellen Zahlungsrückstandes.

Vorschau auf den Bescheid 2021.

Sehr geehrte (r, s) xxx xxx,

Ihre Mahnung veranlasste mich einmal Ihre Gebührenstruktur zu untersuchen und letztlich von der Berechnung her zu durchschauen.

Auf der folgenden Seite finden Sie die Berechnung, wenn der neu zu erstellende Bescheid das Wechseldatum zum 20.8.2020 berücksichtigen würde.

Seite 3 zeigt dann den theoretischen Bescheid für 2021, unter der Voraussetzung, dass die Gebührensätze sich nicht verändern.

Ich habe soeben die Abschlussüberweisung für 2020 in Höhe von 87,21 € auf den Weg gebracht und erwarte von Ihrer Seite einen korrigierten Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen
********************************
Und nu warten wir auf die nächste Beschäftigungstherapie für alle, welche einem völlig überflüssig mal wieder die Zeit klaut!

PS: eigentlich Schade, denn die Grundidee:
aus dem Abfall per Biogasanlage Energie zu gewinnen sollte auch weiterhin gefördert werden.
In diesem Falle hingegen wird zusätzlicher Zeitaufwand beim Bürger erzeugt;
und beim Kreis wurden die Einnahmen von rund 240€ pro Jahr auf 94€ reduziert!




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