Von mydays beantwortete Beschwerde. | 137 Views | 27.08.2020 | 09:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1188831

mydays GmbH (München)

Mydays behauptet, Gutschein sei nicht bezahlt

Ich wollte meinen Gutschein für die aussergewöhnliche Übernachtung einlösen, den ich schon vor längerem geschenkt bekommen habe. Nun wird angegeben, dass der Gutschein noch nicht bezahlt worden sei. Mir wurde versichert, dass der Gutschein jedoch schon seit langem bezahlt ist. Pure Frechheit! es handelt sich nicht um einen kleinen Betrag und auf die Reise freuen wir uns schon lange!

Sowas freches und unprofessionelles wie mydays ist mir in meinem ganzen Leben nicht passiert.

ich möchte sofort, dass Sie den Gutschein freischalten.

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Meine Forderung an mydays GmbH: FREISCHALTUNG SOFORT


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.08.2020 | 11:32
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Liebe Kundin, lieber Kunde,

gerne sehen wir uns IhrAnliegen genauer an. Hierfür benötigen wir Ihren Gutscheincode. Bitte lassen Sie uns diesen über das Kontaktformular unserer Website zukommen. Wir werden uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.08.2020 | 13:37
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Es gibt doch sicherlich Beweise, wie etwa ein Kontoauszug. Wurden die schon eingereicht zur Klärung? Und wer hat „versichert“ das der Gutschein bezahlt wurde?

27.08.2020 | 15:44
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Naja, wenn man etwas geschenkt bekommt - da darf man doch wohl davon ausgehen, dass es bezahlt ist?

Mal ganz unabhängig davon - wie sollte man an einen Gutschein kommen, ohne ihn zu bezahlen? Gerade mydays übermittelt den Gutschein doch erst, wenn die Zahlung eingegangen ist.

27.08.2020 | 16:09
von Max V. B. | Regelverstoß melden
Viele Gutscheine, die es z. B. an der Kasse bei Drogerien gibt, werden erst an der Kasse bei Bezahlung aktiviert. Man könnte diese auch "klauen", jedoch funktionieren diese bei Einlösung dann nicht. Natürlich möchte ich dies hier gar nicht unterstellen, ich versuche nur die Aussage oben zu erläutern.

Genau so kann es sein, dass ein Gutschein online bestellt wird, aber die Lastschrift nach dem Kauf auf beim Konto des Käufers platz - also nicht genug Geld auf dem Konto war. Das Geld kann also nicht abgebucht werden, obwohl der Gutschein übermittelt wurde. Dann wird dieser von MYDAYS z. B. wieder deaktiviert. Auch dies möchte ich nicht unterstellen, jedoch ist dies der Grund warum MYDAYS einen nicht aktiven Gutschein nicht akzeptiert. Ich hoffe jedoch, dass du den kauf (ggf. über den damligen Schenker) nachweisen kannst oder dir MYDAYS hier aus Kulanz entgegenkommt.

Wichtig jedoch: Immer beide Parteien in der spezifischen Situation verstehen.

Viel Erfolg, dass du an deinen Gutschein kommst!



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