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387 Views | 29.08.2020 | 20:05 Uhr
geschrieben von C. A.
Bestell-/Kundennummer: uEYtb4X9
Obwohl andere Zeitungen ausführlich über den mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag auf der Berliner Stadtautobahn berichteten, erscheint aktuell bei der Rheinischen Post Online, für die ich jährlich um die 400,-- € bezahle, kein Artikel darüber. Der Chefredakteur reagiert auch nicht, wenn er darauf hingewiesen wird.
Statt dessen beschäftigt sich das Blatt über Tage damit, ob das Knie des Polizisten bei der Festnahme des deutsch-marokkanischen Intensivtäters vorschriftsmäßig auf dem Kopf oder auch mal auf dem Hals war.
Meine Forderung an RP Digital GmbH:
Tatbestände nicht unter den Teppich kehren, wenn nicht genehm.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
https://rp-online.de/politik/deutschland/berlin-unfall-auf-autobahn-a100-islamistisch-motivierter-anschlag-vermutet_aid-52846169
https://rp-online.de/politik/deutschland/unfaelle-auf-berliner-autobahn-waren-wohl-terror-anschlag_bid-52851063
Beschwerde ist gelöst