Gärtner Pötschke GmbH (Kaarst)
Verweigerung einer zugesagten Gutschrift
Bestell-/Kundennummer: Kundin 050410199
Am 29.06.2020 reklamierte ich per E-mail eine Ware (Klettererdbeere, mit Foto).
Am 07.07.2020 erkannte Gärtner Pötschke per E-mail die Reklamation an, teilte mit, dass eine Rücksendung nicht erforderlich ist, dass mir der Warenwert in Höhe von 45,87 EURO gutgeschrieben wurde, dass ich das Recht habe, den Betrag direkt bei der Begleichung der Rechnung abzuziehen oder er werde mit der nächsten Bestellung verrechnet oder die Gutschrift werde mir automatisch erstattet. Ich bat um Überweisung des Guthabens bis 30.07.2020 auf mein Konto.
Eine Überweisung auf mein Konto erfolgte nicht, dafür aber am 28.07.2020 die Mitteilung von Gärtner Pötschke, dass sein Schreiben vom 07.07.2020 leider fehlerhaft sei. Jedwede Benennung des Fehlerhaften fehlt, aber: Bei weiterem Bestehen des Mangels solle ich mich erneut melden, wieder mit einem Foto, dann werde meine Reklamation so schnell wie möglich geprüft.
Es folgte ärgerlicher Schriftverkehr, ärgerlich aufgrund dauerhaft widersprüchlicher und grundfalscher Aussagen seitens Gärtner Pötschke, so ärgerlich, dass keine Basis für weitere Bestellungen bei Gärtner Pötschke mehr besteht. Ich informierte, dass ich bei Ausbleiben der Überweisung eine Mahngebühr ansetzen werde und setzte sie inzwischen an (5,00 Euro). Zum heutigen Tag habe ich einen Anteil in Höhe von 7,99 Euro rücküberwiesen bekommen.
Wie bereits per E-mail mitgeteilt, erwarte ich kaufmännisch seriöses Verhalten. Ich habe den Vorschlag von Gärtner Pötschke vom 07.07.2020 zur Reklamationsbeseitigung angenommen und erwarte, dass Gärtner Pötschke die aus dieser Vereinbarung resultierenden Pflichten erfüllt.
Da Gärtner Pötschke mit dem Ausgleich des Guthabens in Verzug ist, halte ich die angesetzten 5 Euro Mahngebühr für angemessen.