607 Views | 16.09.2020 | 21:25 Uhr
geschrieben von Carola Müller
Am 7.9.2020 um 10.51 Uhr wurde ich beim Einkaufen in der Filiale Ambergerstraße auf das Tragen einer Maske angesprochen.
Ich sagte, dass ich ein Attest habe und zusätzlich 2 Schreiben wegen der Befreiung von der Bayerischen Staatsregierung. Der MA wollte dieses sehen und ich machte ihn darauf aufmerksam, dass 1. laut Verordnung ich es nur glaubhaft machen muss und 2. er auf Grund des Datenschutzes er nicht berechtigt ist, dies von mir zu verlangen. Drauf hin meinte er, ich müsse den Laden verlassen. Die Rechtslage ist eindeutig, denn hier zählt das Hausrecht absolut nicht. Es ist eine Anmaßung von Mitarbeitern, sich über das Recht einfach hinwegzusetzen und ich bin es wirklich langsam leid, mich rechtfertigen zu müssen, obwohl ich es nicht muss.
Strafantrag wird bei der Staatsanwaltschaft diesbezüglich von mir gestellt.
Meine Forderung an Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG:
Entschuldigung seitens der Firma und Unterrichtung der Mitarbeiter über die Rechtslage
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Es handelt sich um 4 einzeln zu betrachtende Fälle, in denen sich die die Kundin jeweils diskriminiert behandelt sah. Sie tat völlig richtig daran, dieses hier zu melden. Die Rechtssprechung zur Akzeptanz von Attesten in Zeiten von Corona ist nicht eindeutig und auch noch nicht abgeschlossen.
Die Rechtslage ist mir bekannt, das erstmal vorweg. Und auch kann ich mich in Ihre Lage hineinversetzen.
Aber, auch wenn Sie das sicherlich nicht "müssen", versuchen Sie doch einmal, sich in die Lage der Mitarbeiter im Markt hineinzuversetzen. Was glauben Sie, wie oft die hören "ich habe eine Masken-Befreiung".