607 Views | 16.09.2020 | 21:25 Uhr
geschrieben von Carola Müller

Nor­ma Le­bens­mit­tel­fi­li­al­be­trieb Stif­tung & Co. KG (Nürnberg)

Diskriminierung

Am 7.9.2020 um 10.51 Uhr wurde ich beim Einkaufen in der Filiale Ambergerstraße auf das Tragen einer Maske angesprochen.

Ich sagte, dass ich ein Attest habe und zusätzlich 2 Schreiben wegen der Befreiung von der Bayerischen Staatsregierung. Der MA wollte dieses sehen und ich machte ihn darauf aufmerksam, dass 1. laut Verordnung ich es nur glaubhaft machen muss und 2. er auf Grund des Datenschutzes er nicht berechtigt ist, dies von mir zu verlangen. Drauf hin meinte er, ich müsse den Laden verlassen. Die Rechtslage ist eindeutig, denn hier zählt das Hausrecht absolut nicht. Es ist eine Anmaßung von Mitarbeitern, sich über das Recht einfach hinwegzusetzen und ich bin es wirklich langsam leid, mich rechtfertigen zu müssen, obwohl ich es nicht muss.

Strafantrag wird bei der Staatsanwaltschaft diesbezüglich von mir gestellt.

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Meine Forderung an Nor­ma Le­bens­mit­tel­fi­li­al­be­trieb Stif­tung & Co. KG: Entschuldigung seitens der Firma und Unterrichtung der Mitarbeiter über die Rechtslage


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (7)


17.09.2020 | 08:04
von Eberhard Baur | Regelverstoß melden
Wie bekommt man eine solche Bescheinigung? Was für Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und welchen Gültigkeitsumfang hat das dann?

17.09.2020 | 10:21
von Eberhard Baur | Regelverstoß melden
Ach? Wo denn da? Was muß man googeln?

17.09.2020 | 11:18
von Th. S. | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Th. S. An ReclaBoxler-1407831:
Ich sehe hier keinen Fall von SPAM.
Es handelt sich um 4 einzeln zu betrachtende Fälle, in denen sich die die Kundin jeweils diskriminiert behandelt sah. Sie tat völlig richtig daran, dieses hier zu melden. Die Rechtssprechung zur Akzeptanz von Attesten in Zeiten von Corona ist nicht eindeutig und auch noch nicht abgeschlossen.


18.09.2020 | 11:23
von Carola Müller | Regelverstoß melden
Zum wiederholtem Male: In § 1 Abs 2 Satz 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht eindeutig "Glaubhaftmachung" und mein Attest habe ich von einem Arzt, der mich seit vielen Jahren behandelt und der auch meinen Schwerbehindertenausweis kennt und dem die 2 Schreiben der Bayerischen Staatsregierung vorliegen, ausgestellt. In diesen beiden Schreiben bezieht die Staatsregierung (ich hatte diese vorher explizit angeschrieben) eindeutig Stellung und defamierende Kommmentare hier diesbezüglich, entbehren jeglicher Grundlage und zeigen mir den Sachverstand der Schreibenden/ Kommentierenden.

18.09.2020 | 12:19
von Eberhard Baur | Regelverstoß melden
Was muß man googeln, um das Formular zu finden?

08.10.2020 | 16:26
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Dann haben Sie, Carola Müller, irgendwas nicht "glaubhaft" genug gemacht.

Die Rechtslage ist mir bekannt, das erstmal vorweg. Und auch kann ich mich in Ihre Lage hineinversetzen.

Aber, auch wenn Sie das sicherlich nicht "müssen", versuchen Sie doch einmal, sich in die Lage der Mitarbeiter im Markt hineinzuversetzen. Was glauben Sie, wie oft die hören "ich habe eine Masken-Befreiung".

08.10.2020 | 17:13
von Eberhard Baur | Regelverstoß melden
Ich stelle diese Frage jetzt zum 3. Mal: Was muß man googeln, um das Formular zu finden? Wie lauten die passenden Stichwörter?



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