471 Views | 16.09.2020 | 21:34 Uhr
geschrieben von Carola Müller
Am 30.07.2020 wurde ich beim Einkaufen für eine ältere Dame im Tabakladen auf die Maske angesprochen.
Ich antwortete, dass ich ein Attest habe und zusätzlich 2 Schreiben diesbezüglich von der Bayerischen Staatsregierung. Er wollte das Attest unbedingt sehen und sagte mir, das seitens des Landratsamtes eine klare Aussage besteht, die sich ebenso mit dem Verband der Tabak und Genussmittelindustrie decken würde, dass Schreiben einer Staatsregierung sie nicht interessieren würde und sie selbst die Anweisungen geben. Er befand sich ganz klar in einer richtigen Zwickmühle. Ihm werden bei Nichteinhaltung hohe Bußgelder angedroht und gleichzeitig macht er sich bei der Durchsetzung nicht gesetzeskonformer Anweisungen (Nichteinhaltung der DSGVO mir gegenüber) strafbar.
Ich verlange, daß diese Diskriminierung seitens der Landrats- und Verbandsvorgaben endlich aufhört und das sich diese ebenso an die Verordnungen (wohlgemerkt nur Verordnung und kein Gesetz und deren eindeutigem Inhalt) halten.
Meine Forderung an Tabak Thumann GbR:
Einhaltung der DSGVO und Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Es handelt sich um 4 einzeln zu betrachtende Fälle, in denen sich die die Kundin jeweils diskriminiert behandelt sah. Sie tat völlig richtig daran, dieses hier zu melden. Die Rechtssprechung zur Akzeptanz von Attesten in Zeiten von Corona ist nicht eindeutig und auch noch nicht abgeschlossen.
Nicht umsonst hat mir die Bayerische Staatsregierung in den 2 Schreiben mit insgesamt 4 Seiten die Gesetzeslage (so wie ich es sehe) eindeutig bestätigt.