1066 Views | 16.09.2020 | 21:53 Uhr
geschrieben von Carola Müller
Am 28.08.2020 wollte ich nach meinem Einkauf im Kaufland unmittelbar daneben Backwaren mitnehmen.
Die Verkäuferin (obwohl sie hinter einer Front von Plexiglas stand) fragte mich nach meiner Maske. Ich antwortete, dass ich ein Attest und dies bezüglich zwei Schreiben der Bayerischen Staastregierung habe, wo ich befreit bin. Sie wollte dies unbedingt sehen. Ich machte sie darauf aufmerksam, dass ich es 1. nur glaubhaft machen muss und 2. auf Grund der DSGVO sie nicht berechtigt ist, es einzusehen. Sie antwortete mir nur barsch, dass die DSGVO außer Kraft gesetzt wurde und sie mich sonst nicht bedienen wird.
Für mich eindeutig wieder eine Diskriminierung und die Nichteinhaltung von Recht und Gesetz.
Meine Forderung an Stadtbäckerei Schaller GmbH:
Entschuldigung seitens der Firma und Unterrichtung der Mitarbeiter über die Gesetzeslage
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Aber dennoch mag ich es nicht, wenn man dem Gegenüber das Gefühl gibt, er handele schwachsinnig. In den Augen der betroffenen Frau war es eine Diskriminierung. Dieses Wort hat sich nun einmal durch den inflationären Gebrauch toleranz-gepuderter Institutionen in den allgemeinen Sprachgebrauch eingebrannt, dass es auch Frau so sieht, dass sie diskriminiert wurde.
Nicht jeder studiert noch groß Gesetze, wenn der Arzt ihm schon Handreichungen gegeben hat. Wozu auch?
Die DSGVO ist auch unter Corona eindeutig einzuhalten. Nicht jedem muß ich mein Attest zeigen, auf dem medizinische Diagnosen stehen. Im Übrigen wurde bereits eindeutig gerichtlich geklärt, daß das Hausrecht in diesem speziellen Fall nicht gilt.
Es ist unglaublich was diese Obrigkeitshörigkeit mit den Menschen macht. Informieren sollten sich diese ganzen Schreihälse erst einmal und dann ihre nicht gesetzeskonformen Thesen anbringen.
Lesen Sie sich bitte den Fall der von Ihnen zitierten ADS richtig durch, denn darin wird ganz explizit geschrieben, wann es sich um eine Diskriminierung handelt.
Zu Ihrer Information: Ich bin seit Jahren im Besitz eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises.
Also lassen Sie bitte ihre völlig sinnfreien Kommentare.
Keine Angst, ich habe diesen nicht entfernt. Im Gegensatz zu vielen Wichtigtuern kann ich sehr wohl mit Kritik umgehen, sofern sie auch fachlich berechtigt ist.
Beschwerde ist noch nicht gelöst