1066 Views | 16.09.2020 | 21:53 Uhr
geschrieben von Carola Müller

Stadtbäckerei Schaller GmbH (Weiden i.d. Opf.)

Diskriminierung

Am 28.08.2020 wollte ich nach meinem Einkauf im Kaufland unmittelbar daneben Backwaren mitnehmen.

Die Verkäuferin (obwohl sie hinter einer Front von Plexiglas stand) fragte mich nach meiner Maske. Ich antwortete, dass ich ein Attest und dies bezüglich zwei Schreiben der Bayerischen Staastregierung habe, wo ich befreit bin. Sie wollte dies unbedingt sehen. Ich machte sie darauf aufmerksam, dass ich es 1. nur glaubhaft machen muss und 2. auf Grund der DSGVO sie nicht berechtigt ist, es einzusehen. Sie antwortete mir nur barsch, dass die DSGVO außer Kraft gesetzt wurde und sie mich sonst nicht bedienen wird.

Für mich eindeutig wieder eine Diskriminierung und die Nichteinhaltung von Recht und Gesetz.

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Meine Forderung an Stadtbäckerei Schaller GmbH: Entschuldigung seitens der Firma und Unterrichtung der Mitarbeiter über die Gesetzeslage


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Kommentare und Trackbacks (8)


17.09.2020 | 11:21
von Th. S. | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Th. S. An ReclaBoxler-1407831:Ich sehe hier keinen Fall von Schwachsinn.Es handelt sich um einen Fall, in dem sich die die Kundin diskriminiert behandelt sah. Sie tat völlig richtig daran, dieses hier zu melden. Die Rechtssprechung zur Akzeptanz von Attesten in Zeiten von Corona ist nicht eindeutig und auch noch nicht abgeschlossen. Die Gleichstellung der Kundin mit einer "Virenschleuder" durch Sie, ReclaBoxler-1407831, zeugt eher von Ihrer mutmasslich eigenen Neigung, unliebsame Zeitgenossen zu diskreditieren und zu diffamieren.


17.09.2020 | 21:48
von Th. S. | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Th. S. Gut, das habe ich verstanden. Immerhin kommt man also nun im Mediamarkt den Attest-Leuten entgegen.
Aber dennoch mag ich es nicht, wenn man dem Gegenüber das Gefühl gibt, er handele schwachsinnig. In den Augen der betroffenen Frau war es eine Diskriminierung. Dieses Wort hat sich nun einmal durch den inflationären Gebrauch toleranz-gepuderter Institutionen in den allgemeinen Sprachgebrauch eingebrannt, dass es auch Frau so sieht, dass sie diskriminiert wurde.
Nicht jeder studiert noch groß Gesetze, wenn der Arzt ihm schon Handreichungen gegeben hat. Wozu auch?


18.09.2020 | 11:03
von Carola Müller | Regelverstoß melden
Unter § 1 Abs 2 Satz 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht eindeutig " glaubhaft machen" und Nichts mit Vorzeigen eines (meines) Attestes. Was die Schreiben der bayerischen Staatsregierung anbelangt, so wurde auch in diesem eindeutig Stellung bezogen, was eine Befreiung bedeutet. Ich bin nicht umsonst Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und diese Glaubhaftmachung MÜSSEN die Geschäfte und ihre Mitarbeiter akzeptieren.
Die DSGVO ist auch unter Corona eindeutig einzuhalten. Nicht jedem muß ich mein Attest zeigen, auf dem medizinische Diagnosen stehen. Im Übrigen wurde bereits eindeutig gerichtlich geklärt, daß das Hausrecht in diesem speziellen Fall nicht gilt.
Es ist unglaublich was diese Obrigkeitshörigkeit mit den Menschen macht. Informieren sollten sich diese ganzen Schreihälse erst einmal und dann ihre nicht gesetzeskonformen Thesen anbringen.

18.09.2020 | 11:32
von Carola Müller | Regelverstoß melden
An ReclaBoxler 140 7831:
Lesen Sie sich bitte den Fall der von Ihnen zitierten ADS richtig durch, denn darin wird ganz explizit geschrieben, wann es sich um eine Diskriminierung handelt.
Zu Ihrer Information: Ich bin seit Jahren im Besitz eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises.
Also lassen Sie bitte ihre völlig sinnfreien Kommentare.

18.09.2020 | 11:36
von Carola Müller | Regelverstoß melden
Oh wieso hat sich denn ReclaBoxler 1407831 so schnell abgemeldet?
Keine Angst, ich habe diesen nicht entfernt. Im Gegensatz zu vielen Wichtigtuern kann ich sehr wohl mit Kritik umgehen, sofern sie auch fachlich berechtigt ist.

20.09.2020 | 20:45
von Th. S. | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Th. S. ReclaBoxler-1407831 war wohl nur zum Stänkern hier.


30.09.2020 | 19:14
von Carola Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.10.2020 | 17:28
von Ulrike Belz | Regelverstoß melden
Merken Sie eigentlich, dass Sie mit immer dem gleichen Problem die Reclabox vollmüllen: hier fühlen Sie sich beim Bäcker diskriminiert, unter Beschwerde-Nr.: 216557 bei Norma, unter Beschwerde-Nr.: 216559 im Tabakladen. Akzeptieren Sie doch bitte, dass kein Ladenbesitzer, auch um sein Personal und die anderen Kunden zu schützen, eine Maskenbefreiung anerkennen muss. Bleiben Sie am besten zu Hause und organisieren Sie Ihre Einkäufe anderweitig. Sie sind eine Gefahr für Ihre Mitmenschen.



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