301 Views | 17.09.2020 | 10:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7102607

Joyn GmbH (München)

Unberechtigte Inkassofoderungen an hilflosen Schwerstbehinderten

Bestell-/Kundennummer: Paigo Aktenzeichen: S.20.4274225.01.3

Unseriöser Vertragsabschluss mit hilflosem Bedürftigen

Joyn GmbH

SCHLAGWORTE

80 339 München Hamburg, den 07.09.2020

Veröffentlichung auf dem Verbraucherportal „ Reclabox“

Per Einschreiben mit Rückschein

Vorab per Fax an: 089/ 943977199

Vorab per E-Mail an: info spider monkey joyn.de

Betreff:

  • Widerruf, Anfechtung und Kündigung „Video on Demand“ Vertragsabschluss vom 11.05.2020

  • Außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung

  • Strafrechtlich relevanter Betrug

  • Strafanzeige wegen Betrugs

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kontaktiere Sie als Vorsorge Bevollmächtigte meines Vaters

Uns hat ein Schreiben des Inkasso Unternehmens Paigo erreicht, in dem Forderungen im Namen ihres Unternehmens geltend gemacht werden.

Paigo Aktenzeichen S. 20.4274225.01.3

Mein Vater (83) hat vor zwei Jahren einen schweren Schlaganfall erlitten.

Er kann seither weder Lesen, Schreiben noch sprechen.

Mein Vater war innerhalb der letzten 24 Monate nicht in der Lage, noch interessiert daran, einen Vertrag über „Video on demand“ abzuschließen.

Wir sind zu keinem Zeitpunkt innerhalb der letzten 24 Monate wissentlich, noch rechtsverbindlich ein Vertragsverhältnis hinsichtlich einer derartigen Dienstleistung eingegangen.

Der von Ihrer Seite erhobene Anspruch kann daher nur rechtswidrig zustande gekommen sein.

Ich widerspreche daher Ihren bisherigen und den zukünftigen noch zu erwartenden Forderungen aus dem nun angefochtenen und gekündigten Vertragsverhältnis. Der Widerspruch wird dauerhaft aufrecht erhalten. Ich werde keine Zahlungen an Sie leisten, da diese unberechtigt sind. Die Erstattung einer Strafanzeige wegen Verdachts einer Betrugsstrafbarkeit behalte ich mir ausdrücklich vor.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Joyn GmbH: Keine weiteren Belästigungen durch Mahnungen etc.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


08.10.2020 | 11:19
von ReclaBoxler-7102607 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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