Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 262 Views | 24.09.2020 | 10:58 Uhr
geschrieben von Tobias Würzner

Jochen Schweizer GmbH (München)

Irreführende Angaben im Event-Namen

Kurztrip Europapark Rust für 2 (2 Tage) gebucht - aber man bekommt nur Tickets für 1 Tag.

Ich habe einen "Kurztrip Europapark Rust für 2 (2 Tage) " hier gekauft.

SCHLAGWORTE

Natürlich bin ich da davon ausgegangen, dass ich dann auch mit 2 Personen 2 Tage in den Park darf.

Nach der Bestellung wurde mir dann mitgeteilt, dass ich nur Eintrittskarten für 1 Tag bekomme, und ich solle mir doch raus suchen, an welchem Tag ich gehen möchte. Auf meine Nachfrage, dass der Titel des Events dann aber falsch und irreführend ist, hat Jochen Schweizer den Eventnamen auf der Website sofort geändert, behauptet aber trotzdem, dass es sich "um keine irreführende Bennennung" handelt, und ich weder das Geld noch einen Wertgutschein bekomme. Im Kleingedruckten wäre ja schließlich die Leistungsbeschreibung gestanden.

Nachdem ich gemailt habe, dass der Titel des verkauften Events schlicht falsch war, und ich daher eine Rückerstattung oder einen Wertgutschein möchte, wurde mir mitgeteilt (Zitat) : Da Sie zu Ihrem Anliegen bereits alle verbindlichen Informationen erhalten haben, können wir an dieser Stelle nichts mehr für Sie tun. Eine weitere Beschwerdeklärung werden wir nicht vornehmen.

Auf eine weitere Mail erhielt ich dann keine Antwort mehr. Die einzige Möglichkeit bestand dann nach einigen Telefonaten darin, meinen Gutschein in ein anderes Event umzutauschen, hierfür musste ich dann sogar noch 15,-- EUR Umtauschpauschale bezahlen.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verbesserung des Reklamations-Managements


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.10.2020 | 13:02
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Würzer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wurde bereits final von unserer Seite geprüft und Sie haben hierzu alle verbindlichen Informationen erhalten. An dieser Stelle können wir somit nichts mehr für Sie tun. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


05.10.2020 | 10:52
von Tobias Würzner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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