77 Views | 10.10.2020 | 00:17 Uhr
geschrieben von Klaus Roloff

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (Bremen)

Eventim ignoriert kurzfristigen Erstattungsanspruch

Bestell-/Kundennummer: 2004689830

Nachdem ich bei Eventim am 03.03.2020 Karten für ein Konzert der Gruppe Madness am 23.08.2020 gekauft habe und dieses Konzert vom Veranstalter am 30.06.2020 verlegt wurde, habe ich eine Erstattung des Kaufpreises verlangt.

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Eventim teilte mir daraufhin mit, dass der Erstattungsanspruch durch den Konzertveranstalter geprüft werde und ich anschließend entweder eine monetäre Erstattung des Ticketpreises oder einen Gutschein erhalte.
Ich habe immer noch keinerlei Erstattung (also weder eine Rückzahlung noch einen Gutschein) von Eventim erhalten.

Meine wiederholten Erinnerungsschreiben wurden jeweils mit Standardschreiben beantwortet, in denen ich um mehr Geduld gebeten werde.

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Meine Forderung an CTS EVENTIM AG & Co. KGaA: Kurzfristig vollständige Erstattung des Ticketpreises.


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Kommentare und Trackbacks (3)


17.10.2020 | 07:00
von Klaus Roloff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eventim erstattet für ausgefallene bzw. verschobene Konzerte nicht den vollen Kaufpreis, sondern behält einfach (in meinen Fall rund 20%) des Kaufpreises ein!


24.10.2020 | 16:19
von Klaus Roloff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eventim hat eine „Servicegebühr“ in Höhe von fast 20 Prozent des Ticketpreises abgezogen, was ich (in Abstimmung mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen) für absolut ungerechtfertigt halte.


07.11.2020 | 19:09
von Klaus Roloff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eventim erstattet erst nach monatelangem Hinhalten und diverses Mahnungen und reduziert dann einfach willkürlich den Erstattungsbetrag um fast 20 Rizent.




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