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310 Views | 10.10.2020 | 13:12 Uhr
geschrieben von Retep Beol
Trotz Befreiung vom Tragen eines Mundhakenschutzes ist es nicht gestattet dort in Neustadt a. d. Weinstr., in den Filialen einzukaufen. Das wünscht der Oberste Boss von NKD nicht. Zum Schutz der Allgemeinheit. Damit setzt er sich über das Landesgesetz vom Rheinland-Pfalz hinweg.
Und auch über das Bundesgesetz vom Tragen der Maske hinweg. Ich behalte mir vor auch eine Anzeige zu erstatten wegen Diskriminierung.
Meine Forderung an NKD Vertriebs GmbH:
Sich nicht über das Gesetz setzen von den Landesregierungen.

nach etwa 1 Monat
13.11.2020 | 14:50
Firmen-Antwort von:
NKD Vertriebs GmbH
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrte/r Retep Beol,
vielen Dank für Ihr Feedback zur Ihrem Filialbesuch, welches wir an unsere zuständige Stelle weitergeleitet haben.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice unter der E-Mail-Adresse Kundenservice
nkd.de oder alternativ an unsere Service-Hotline 089 20188-840 (gebührenpflichtig, gemäß Telefonvertrag).
Viele Grüße
Ihr NKD Kundenservice
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Zum tragen einer Mund-Nasen Bedeckung gibt es keine Gesetze, lediglich Verordnungen. Und es sind immer die Landesverordnungen zu beachten. Ein Bundesgesetz gibt es nicht.
Es gilt zwar das Hausrecht, aber dieser hat auch Grenzen. Wenn Sie aus medizinischem Gründen keine Masken tragen dürfen und durch einen Attest von der Maskenpflicht befreit sind, dann ist es kein Grund des Laden zu verweisen oder den Zutritt zu verwehren. Wenden Sie sich an die NKD-Zentrale.