Von NKD beantwortete Beschwerde. | 310 Views | 10.10.2020 | 13:12 Uhr
geschrieben von Retep Beol

NKD Vertriebs GmbH (Bindlach)

Diskriminierung

Trotz Befreiung vom Tragen eines Mundhakenschutzes ist es nicht gestattet dort in Neustadt a. d. Weinstr., in den Filialen einzukaufen. Das wünscht der Oberste Boss von NKD nicht. Zum Schutz der Allgemeinheit. Damit setzt er sich über das Landesgesetz vom Rheinland-Pfalz hinweg.

Und auch über das Bundesgesetz vom Tragen der Maske hinweg. Ich behalte mir vor auch eine Anzeige zu erstatten wegen Diskriminierung.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an NKD Vertriebs GmbH: Sich nicht über das Gesetz setzen von den Landesregierungen.


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
13.11.2020 | 14:50
Firmen-Antwort von: NKD Vertriebs GmbH
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrte/r Retep Beol,

vielen Dank für Ihr Feedback zur Ihrem Filialbesuch, welches wir an unsere zuständige Stelle weitergeleitet haben.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice unter der E-Mail-Adresse Kundenservice spider monkey nkd.de oder alternativ an unsere Service-Hotline 089 20188-840 (gebührenpflichtig, gemäß Telefonvertrag).

Viele Grüße

Ihr NKD Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


10.10.2020 | 18:42
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Wenn Sie keine anerkannte Behinderung haben, sprich die Behibderung ist „festgesetzt“, darf jeder Ladeninhaber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Ihnen den Zutritt verwehren.
Zum tragen einer Mund-Nasen Bedeckung gibt es keine Gesetze, lediglich Verordnungen. Und es sind immer die Landesverordnungen zu beachten. Ein Bundesgesetz gibt es nicht.

18.10.2020 | 14:09
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
 spider monkey Retep Beol,

Es gilt zwar das Hausrecht, aber dieser hat auch Grenzen. Wenn Sie aus medizinischem Gründen keine Masken tragen dürfen und durch einen Attest von der Maskenpflicht befreit sind, dann ist es kein Grund des Laden zu verweisen oder den Zutritt zu verwehren. Wenden Sie sich an die NKD-Zentrale.

31.10.2020 | 20:43
von Retep Beol noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich keiner von der Firma gemeldet




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: