160 Views | 07.10.2020 | 21:56 Uhr
geschrieben von Mark Z.
Bestell-/Kundennummer: Referenz #GV1923223
Wir sind zum 1. Oktober 2020 umgezogen. Wir wollten unseren Internetanschluss von M-Net umziehen, aber in dem Haus, in dem sich nun unser Büro befindet, ist kein Internet von M-net verfügbar. Das alte Büro ist aufgelöst.
M-Net weigert sich, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, obwohl die Leistung von M-net nicht erbracht werden kann. Im Telefonat mit dem Kundenservice wurde mir vor zwei Monaten versichert, dass der Vertrag kulanterweise aufgelöst wird, wenn der Umzug in ein Haus oder Gebiet erfolgt, in dem keine Versorgung durch M-net möglich ist. Nach dem Umzug besteht M-net nun aber doch auf Erfüllung des Vertrags bis zum Ende der Mindestlaufzeit.
Meine Forderung an M-net Telekommunikations GmbH:
Kündigung des Vertrages zum 31. Oktober 2020.
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