Durch S-Bahn Berlin gelöste Beschwerde. | 461 Views | 22.10.2020 | 13:09 Uhr
geschrieben von Matthias Vollmar

S-Bahn Berlin GmbH (Berlin)

Erhöhtes Beförderungsentgeld = Bußgeld

Als Abokunde der Berliner Verkehrsbetriebe (öffentlicher Nahverkehr mit Bahn u Bus), der für selbiges Abo bereits knapp 800€ im Jahr bezahlt hat und bei der Fahrradmitnahme ohne gültigen Fahrausweis für das Fahrrad (Kurzstrecke und leere Bahn wohlgemerkt) 'erwischt' wird und dafür eine Strafe von 60,00€ zu zahlen hat, bin ich wirklich sauer. Auf der anderen Seite habe ich aber jegliche Streiks ohne Entschädigung zu akzeptieren, wie morgen bereits wieder angekündigt. Bemühen und Kundenfreundlichkeit sehen anders aus!

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Meine Forderung an S-Bahn Berlin GmbH: Erlass des erhöhten Beförderungsentgeldes für die Fahrradmitnahme


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


22.10.2020 | 14:20
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Zunächst einmal kann ein Unternehmen nicht streiken, es wird bestreikt. Die S Bahn Berlin gehört zur Deutschen Bahn und wird nicht von der Verdi bestreikt. Die Verdi ruft im öffentlichen Dienst zum Streik auf. Vielleicht das nächste Mal schauen was die Fahrradmitnahme kostet. Die 60 Euro zahlt übrigens jeder, unabhängig davon was die Karte gekostet hat.

22.10.2020 | 14:22
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Ernsthaft? Sie hatten keinen gültigen Fahrschein (wissentlich?) und beklagen sich über eine berechtigte Strafe?

Und dabei ist es völlig egal, wie lang die Fahrtstrecke ist und ob die Bahn voll oder leer ist. Ansonsten wäre das Motto ja: Wozu zahlen, die Bahn fährt ja sowieso.

Oder wussten Sie nicht, dass Sie für das Fahrrad eine Karte brauchen?

30.10.2020 | 08:33
von Matthias Vollmar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sg Damen un Herren, nein es gab keinerlei Reaktion seitens der Beklagten


13.11.2020 | 09:26
von Matthias Vollmar gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bahn hat mit Anschreiben auf Beschwerde reagiert (allerdings nicht wg Veröffentlichung bei Recla Box) und auf Ihre Forderung bestanden. Mfg. Matthas Vollmar




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