306 Views | 28.10.2020 | 10:43 Uhr
geschrieben von Daniela Becker

Techniker Krankenkasse (Hamburg)

Hilfsmittel trotz ärztlich bescheinigter Notwendigkeit abgelehnt

Ich liege aktuell in Dienslaken im Krankenhaus, nach meiner insgesamt 3ten Hüftoperation.

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Zu Beginn des stationären Aufenthaltes wurde mir bereits mitgeteilt, dass die TK aller Voraussicht nach die nach Entlassung benötigte Motorschiene nicht genehmigen wird und das Krankenhaus und ich dann Widerspruch einlegen müssen. In diesem Gespräch teilte man mir auch mit, das die TK die einzige KK sei, die sich diesbezüglich immer quer stellt.

Stationäre Aufnahme war am Donnerstag. Freitag die OP. Im Anschluss dessen war das Gespräch mit dem Arzt, dass alles gut gelaufen ist und mein Gelenk die Motorschiene benötigt, um die Gefahr zu umgehen, das es verklebt oder nicht gescheit heilt. Motorschiene steht also seit Freitag in meinem Bett und wird so oft als möglich benutzt, um eine passive Bewegung zu erzeugen, die das Gelenk unterstützt. Montag früh war Visite und der Arzt teilte mir mit, sobald ich die Genehmigung für die Motorschiene habe, dürfe ich nach Hause.

Also habe ich bei der KK angerufen und ohne den Fall überhaupt genau zu kennen, wurde mir direkt gesagt "nein das übernehmen wir nicht es handelt sich um eine Kniebewegungsschiene und sie sind ja an der Hüfte operiert worden". Ich habe der netten Dame dann erklärt, dass diese Schiene sich seit Jahren in der medizinischen Nachsorge für Hüftoperationen bewiesen hat und andere KK dies auch genehmigen. Sie erzählte mir dann irgendwas von gerichtlichen Urteilen, dass sie das nicht zahlen dürften. Ich solle Widerspruch einlegen. Also genau so wie das KH es bereits Donnerstag sagte.

SCHLAGWORTE

Gesagt getan - zusammen mit dem Stationsarzt wurde ein 6 Seiten langer Widerspruch eingereicht und auf Antwort gewartet. Der Arzt sicherte mir zu, bis ich die Schiene bekomme, könne ich noch hier bleiben.

Vier Tage sind vergangen und unzählige Anrufe bei der TK erfolgten. Bis heute die Nachricht kam, trotz Wederspruch wird die Bewegungsschiene aufgrund dessen, dass sie fürs Knie entwickelt wurde und es keine Urteile darüber gibt, das sie auch für Hüfte genutzt wird,nicht übernommen werden darf von der TK.

Wobei ich mir die Frage stelle: von der TK nicht, aber von anderen KK geht das schon? Komisch!

Ich befinde mich jetzt seit knapp 12 Monaten im Krankengeld und die Krankenkasse verlangt von mir, das ich die 400,-- Euro Leihgebühr selbst zahle. Variante a. Der Krankenhaus Aufenthalt dauert jetzt 4 Wochen, welche die TK zahlen muss. Was, denke ich, in keinerlei Verhältnis steht. Variante B. Ich lasse mir jetzt 4 mal täglich Physio nach Hause kommen, die mich passiv durchbewegt, da aktive Übungen, die von der TK vorgeschlagen wurden, für mich verboten sind. Da ich selbst 6 Wochen kein Auto fahren darf, wären auch das Hausbesuche (Mehrkosten), was auch die KK zahlen würde.

Aber für die 400,-- Euro Leihgebühr kommen sie nicht auf, weil es im Endeffekt "off-lable-use" ist? Wo stehen hier die Verhältnisse?

Das einzige, was ich möchte, dass diese Operation und ihre Erfolgschancen nicht an diesen 400,-- Euro scheitern, jedoch kann ich sie selbst nicht aufbringen.

Ich möchte zurück in meinen Job und das schnellstmöglich, aber die TK arbeitet nur dagegen.

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Meine Forderung an Techniker Krankenkasse: Genehmigung der Motorschiene für 4 Wochen


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Kommentare und Trackbacks (2)


05.11.2020 | 20:13
von Daniela Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.12.2020 | 08:57
von Daniela Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TK bittet schriftlich und telefonisch nur darum den Einspruch zurück zu ziehen




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