11191 Views | 31.01.2010 | 12:39 Uhr
geschrieben von Peter Handke
Habe am 14.01.2010 bei GermanOffice einen Canon-Drucker Pixma MP640 WiFi für 152,-€ bestellt. Bezahlt wurde der Drucker durch Sofortüberweisung am selben Tag.
Am 18.01.2010 wurde mir von GermanOffice die Verbuchung des Zahlungseingangs bestätigt. Kaufvertrag befindet sich in der Bearbeitung.
Auf Anfrage der Lieferung des Druckers, wurde mir nur noch der Eingang und die Bearbeitung meiner Anfrage bestätigt.
Seitdem keine Antwort mehr........als ich die Insolvenznachricht las, wurde mir klar warum ich nichts mehr hörte.
Meine Forderung an GermanOffice:
Rückerstattung der Sofortüberweisung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
bin selbst um etwa 300 Euro geschädigt.
Habe in einem anderen Fall (Solaranlage mit 5000 Euro Anzahlung) Vergleichbares erlebt: Hinhalten, beschwichtigen, dann plötzlich keinen Kontakt mehr, kurz danach Insolvenz, Verfahren mangels Masse abgelehnt. Dann erfahren, dass die betreffende Person diese Masche schon mal gefahren ist und auf dickem Fuß lebt.
Unser Haftungsrecht schützt das Privatvermögen bei Firmeninsolvenz, eigentlich eine sinnvolle Regelung, gleichzeitig aber auch ein Schlupfloch, das von manchen mit krimineller Energie vorsätzlich genutzt wird. Ob die Leute von German office zu dieser Kategorie gehören, lässt sich mit den vorliegenden Informationen nicht sagen. Daher ist es wichtig, die Indizien zu sammeln. Kern ist, nachzuweisen, dass Zahlungen angenommen und Leistungen versprochen wurden, obwohl klar war, dass diese nicht mehr zu erbringen waren kann (Insolvenzverschleppung). Wenn man dann noch nachweisen kann, dass der Geschäftsführer das vorsätzlich gemacht hat, kann man ihn wegen Betrugs belangen und - theoretisch - an sein Privatvermögen. Das ist dann aber ziemlich sicher im Ausland versteckt. Und bis dahin schützt das Recht sein Privateigentum. Wie hoch das Firmenkapital ist kann man im Handelsregister nachlesen, das Geld reicht wahrscheinlich gerade, um Insolvenzverwalter, Finanzamt und Banken zu bezahlen (gezahlte Mehrwertsteuer, sofern auf den Rechnungen (kann man sich noch im Kundenbereich anschauen, bitte schnell machen und drucken bzw. speichern) ausgewiesen, sollten wir auf jeden Fall von unseren Finanzämtern zurückfordern, auch wenn das wahrscheinlich nichts bringt. Aber ausgewiesene und nicht gezahlte Steuern untermauern den Betrugsverdacht).
Rechtsstaatlich bleibt uns also nur erstmal dumm aus der Wäsche zu gucken und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (wette es wird mangels Masse nicht eröffnet) zivilrechtlich gegen den Geschäftsführer Anzeige zu erstatten (nicht selbst mit Hilfe von Anwälten klagen, das macht nur Eure Anwälte reicher). Wenn genügend Strafanzeigen eingehen, findet sich vielleicht ein Staatsanwalt, der Anklage erhebt. In meinem Fall mit der Solaranlage hat sich dann der Anwalt des Gegners auf einen Vergleich geeinigt: ich habe die 5000 Euro erhalten und die Anklage wurde fallengelassen (mit der Andeutung, dass der Anfangsverdacht wegen Betrugs groß genug war, so dass das Risiko für den Insolvenzakrobaten bestanden hätte, rechtskräftig als Betrüger verurteilt zu werden).
Ich schlage vor, alle Beweise zu sammeln (Hinhaltemails, Terminversprechungen etc.) und innerhalb der nächsten Wochen Anzeige gegen den Geschäftsführer zu erstatten (entweder bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft, das dürfte Bonn sein).
Wenn (oder besser falls) ein Verfahren eröffnet wird, treffen wir uns dann als Zeugen vor Gericht. Dauern wird das jedoch mindestens ein Jahr. Unserem ganzen berechtigten Ärger zum Trotz gilt auch hier erstmal die Unschuldsvermutung - und davon profitieren wir letztlich alle mehr als wir durch die wenigen schwarzen Schafe geschädigt werden.
Aber einfach nur wütend das Geld abzuschreiben halte auch ich nicht für den richtigen Weg.
Je mehr mit Fakten untermauerte Anzeigen, desto höher die Motivation für den Staatsanwalt.
So, und jetzt noch ein ganz wichtiger Hinweis für alle Maulwürfe und Rechtsanwälte: Das ist ein persönlicher Erfahrungsbericht und keine Rechtsberatung, zu welcher ich weder befähigt noch berechtigt bin.
ich dachte, dass Privatvermögen wird nur geschützt, wenn es sich
um eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung (z.B GmbH) handelt.
Welche Rechtsform liegt denn hier vor?
habe selber zwei Artikel zu insg. 710 € per Vorkasse bezahlt, wie sieht es mit einer Sammelklage aus? wie sehen denn die chancen aus?
bin um über 700 E geschädigt und werde definitiv Anzeige erstatten, wenn ich da morgen telef. niemanden erreiche, werde ich dirket zur Polizei gehen und bitten, die Staatsanwaltschaft .
Danke f.d. Tel.nr.
Gruß, Andrea
In jedem Fall seeeeeehr ärgerlich!!!
Werde (wie empholen) in der nächsten Tage bei der Polizei Anzeige erstatten.
bin ebenfalls ein Geschädigter über 900.-. Wollte eine Camera mit Objektiv kaufen.
Habe sie am 18.01.10 bestellt (Bestätigung bekommen) und am 21. einbezahlt per Überweisung.
Dann immer nur Eine Meldung auf der Homepage Offene Einzahlung. Dann die Meldung Insolvenz...
Habe mich an AK Tirol (Österreich) gewendet und mit meinem Betreuer die Adressen herausgefunden von Bonn und Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Staroslski Tel. 00492288100056.
Immer alle höflich am Telefon. Die Adressen habt ihr ja schon gefunden
Viel Glück
Lohnt sich das überhaupt für 155€ 1 jahr zu warten??
Gibt es sowas wie eine Gemeinschaftsklage oder muss jeder selber klagen?
15.01.2010
Sofort-Überweisung-Prüfung
18.01.2010
Zahlungseingang
21.01.2010
Artikel verzoegert!
29.01.2010
und nun ist das Geld weg. Werd morgen Anzeige bei der Polizei machen.
ich habe eine Email an den Insolvenzverwalter geschrieben und promt einen Brief vom Amtsgericht Bonn bekommen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet ist und mit der bitte mich jetzt nicht weiter zu melden, da die Unterlagen alle geprüft werden.
Wenn alle Unterlagen geprüft sind bekommen die Leute eine Information wie es weiter geht.
Das soll nur einen kurze Info sein das vielleicht hoffnung besteht das es für uns alle noch gut ausgeht.
HILFE - was soll der Sch*** ????
Habe am 21.12.2009 (!) mein Weihnachtsgeschenk bestellt und sofort Überwiesen. Eine Canon mit Objektiv um fast 700 Euro!
Zahlungsbestätigung erhielt ich am 29.12.2009 (!)
Ich warte und warte und warte...Mehrmals versuchte ich mit der Firma in Kontakt zu treten: keine Chance.
Am 22. Jänner 2010 kündigte ich mit dem setzen einer letzten Nachfrist meinen Rücktritt vom Vertrag an. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keinerlei Hinweise auf Insolvenz.
Das stinkt nach Betrug!!!!
Ich fordere die SOFORTIGE RÜCKÜBERWEISUNG meiner Bestellung! Gerichtliche Schritte werden eingeleitet!
Meine Forderung Rückerstattung
- Eröffnung der Insolvenz am 29.01. beantragt
- Insolvenzverwalter H. RA Peter Staroselski, 53175 Bonn (xxxdhpg.de)
- Weitere Ansprüche im Rahmen der Insolvenz nach Eröffnung des Insolvenzverf. klären
Daraufhin habe ich meinen Standpunkt in einer E-Mail geschildert und um Aufnahme in die Insolvenzliste gebeten.
Dann dem Insolvenzverwalter folgende Email gesendet:
Hallo Herr Staroselski,
hiermit möchte ich meiner Forderung auf Zurückzahlung von EUR 119,90 Ausdruck verleihen.
Des Weiteren möchte ich Sie fragen, ob angesichts der unüblichen Verkaufsabwicklung wegen Betrug ermittelt wird, denn:
- der Preis lag weit unter der Marktreferenz,
- angesichts der finanziellen Lage des Unternehmens erscheint die Verkaufsabsicht fraglich (entsprechend: Hinweis auf eine deutlich längere Lieferzeit, Aufforderung zur Zahlung per Vorkasse und Umdeutung des abgeschlossenen Kaufvertrags nach Zahlungseingang als "Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages").
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe mfg
am 15.01.2010 habe ich bei German Office eine Digitalkamera von 200,-Euro bestellt und wie ihr es euch wahrscheinlich denken könnte NIE erhalten. Mein Vorschlag:
Ich würde alle e-mail Adressen inkl. Namen sammeln und damit zur Polizei gehen. Da war ich schon aber, wenn ich mehr Namen habe, kann man mehr durchsetzen, vermute ich.
Soetwas kann einfach nicht durchgehen, ich habe 200,- Euro verloren, es gibt Leute hier, die bis 1500,- Euro verloren haben, ich kann mir gut vorstellen wie man sich da fühlen muss.
Mein e-mail:
xxxgmx.de
Ich erhalte seit mehreren Wochen KEINE ANTWORT - weder von German Office noch von der angegebenen E-Mail Adresse (rae-bonndhpg.de).
Ich fordere seit fast VIER Wochen mein Geld (912 Euro für eine NOCH im Jahr 2009 bestellte und bezahlte Kamera) zurück.
Wie kommt ihr an die Infos? Wo soll ich mich noch hinwenden?
"Hallo,
war heute dienstlich in der Gegend und habe bei dem Büro German Office Rheinbach mal reingeschaut. Habe auch nach meinen Klingeln am Büro Einlass erhalten, voller Bürobetrieb seltsam, wenn Insolvenz läuft. Im Treppenhaus kamen mir auch Leute mit großen Kisten entgegen. Herr Thomas K. war leider nicht anwesend, was ich leider nicht prüfen konnte, da nur namentlich bekannt. Hatte den Verdacht, dass die Mannschaft, die an den PCs arbeiteten, noch Spaß hatten.
Mein Gesprächspartner teilte mir zwar mit, dass Insolvenz angemeldet wurde, und die ganzen anwesenden Leute auch auf Ihren Lohn warten. (Einige schauten, als hätten sie gerade eine Lohnerhöhung bekommen.) Ich weiß nicht, was da für Film läuft. Meine Vermutung: hier stinkt es ganz gewaltig und wer persönlich reinschaut hat evtl. mehr Glück muss jeder selbst wissen.
Ich werde den Gedanken nicht los, dass der Geschäftsinhaber auch anwesend war"
Mir ist es auch so ergangen. Knapp 1000 Euro weg habe auch am 18.1.10 die Bestätigung vom Geldeingang bekommen. Jetzt habe ich noch eine Email von German Office bekommen, dass man die Anfragen an den Insolvezverwalter unterlassen soll.
Gruß Ralph
Ich trat bereits letzten Monat vom Vertrag zurück und forderte in insgesamt siben Mails mein Geld (über 1000 EURO für eine DSLR) retour. Alle Mails leitete ich an die angegebene E-Mail Adresse nach Bonn weiter, aber auch da bekomme ich keine Antwort. Beinahe jeden Tag versuche ich mehrmals anzurufen, doch dort geht nur das Band ran. Leider wohne ich ein großes Eck weit weg von Bonn, sonst hätte ich den Herren schon längst einen Besuch abgestattet, höchst persönlich!
Das darf doch alles nicht wahr sein!
Danica F. und all die anderen: Danke für die Infos.
Ich habe zum Insolvenzverwalter eine E-mail und einen Brief geschrieben, und um die Aufnahme in die Insolvenzliste gebeten. Laut Polizei ist das das Mindeste (Einzige), was ich tun kann.
Frage: Bring mich eine Anzeige weiter oder muss ich mein Geld unter "Lehrgeld" abschreiben?
Heiko
Auch mir geht's nicht anders. Ich habe damals am 03.11.2008 nen Samsung DVD Recorder gekauft. Den habe ich auch bekommen, nur funktionierte er nicht richtig. Ich habe ihn drei mal zurückschicken müssen, da er JEDES Mal genau so wieder zurück kam. Ich musste immer etwa vier Monate warten, bis er überhaupt zurück kam. Nichts wurde daran gemacht.
Das letzte Mal habe ich ihn im September 2009 zurück geschickt. Seitdem NICHTS! Habe dann im Januar eine Mail an den Insolvenzverwalter geschickt, mit der Bitte, wenn schon nicht das Geld, wenigstens das defekte Gerät zurück zu schicken! Bekomme ich wenigstens vielleicht noch was bei ebay, wenn ich das Gerät defekt verkaufe. Vor allem, weil ich nun schon seit 2008 um ein Gerät kämpfe und nun alles so wie so für die Katz ist!
Somit ist ja damit wirklich schon sicher, dass es schon viele Monate nicht mehr so läuft. Insolvenzverschleppung = 100%ig!
mir geht es genauso wie euch allen. Was machen wir? Wir müssen eine Sammelklage wegen Insolvenzverschleppung einreichen. Wer hat da Ahnung, wie das geht und wie man das organisieren kann? Kann jemand schnell ein Tool basteln, wo man seine Adresse eintragen kann, Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag, wann überwiesen usw.
Liebe Grüße - Stefan
Vielleicht könnte wirklich jemand etwas einrichten, wo wir uns gemeinsam absprechen und gegenseitig informieren können. Wäre sehr dankbar, weil ich bis heute noch immer NICHTS gehört habe und keine Lust auf "Warten bis zur Verjährung" habe. Da muss man doch etwas gegen tun bzw. tun können! GLG Heidi
Sehr geehrte(r) Anzeigenerstatter(in),
Ihre Onlineanzeige ist bei der Kriminalpolizei in Bonn, KK 12 eingegangen und wird unter dem polizeilichen Sammelaktenzeichen
501000-004365-10/6
bearbeitet.
Das Sammelaktenzeichen der Staatsanwaltschaft Bonn lautet
400 Js 214/10
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass der Geschäftsführer des von Ihnen angezeigten Unternehmens durch seinen Rechtsanwalt Insolvenz beim Amtsgericht Bonn angemeldet hat (Aktenzeichen 98 IN 22/10).
Insolvenzverwalter: Peter S., , 53175 Bonn.
Außerdem wird auf die Möglichkeit des Schadenersatzes im Strafprozess hingewiesen; Einzelheiten dazu können Sie unter www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/70083/2_in_1.pdf
erfahren.
Sollte zwischenzeitlich eine Rückerstattung Ihres überwiesenen Betrags erfolgt sein, teilen Sie bitte die Höhe des Betrags und das Datum der Rückerstattung per Antwort auf diese Email mit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heidi K.
Sammelklagen sind - so wie Sie das verstehen - in Deutschland nicht zulässig. Sie müssen beim Insolvenzverwalter Ihre Ansprüche einzeln anmelden.
Darüber hinaus können Sie versuchen, über eine Verbraucherzentrale einen Musterprozeß anzustrengen. Das machen die aber nur, wenn genug Geschädigte zusammenkommen und der Prozeß Aussicht auf Erfolg hat.
Am 25.01. dann die Insolvenzmitteilung. Vom Insolvenzverwalter immer noch keine Antwort.
Aufgrund meines Vorredners, Herr Hänisch, habe ich ebenfalls eine Strafanzeifge online gestellt. Auf die Antwort warte ich noch.
Grüße an alle
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits bekannt ist, bin ich durch das Amtsgericht/Insolvenzgericht Bonn zum vorläufigen Insolvenzverwalter (mit Zustimmungsvorbehalt) über das Vermögen des Herrn Thomas K., handelnd unter German Office, bestellt worden.
Sie gehören zu den Geschädigten, die eine Anzahlung geleistet, aber keine Ware erhalten haben. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der vollen Schadenssumme haben. Das Insolvenzrecht sieht eine Gleichbehandlung aller Gläubiger vor. Sie können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die aller Voraussicht nach am 01. Mai 2010 erfolgen wird, die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie nach Verfahrenseröffnung per Post. Die Daten der Geschädigten habe ich aus den an mich gerichteten Mails und Schreiben entnommen, zusätzlich wird durch die Mitarbeiter des Unternehmens German Office eine Liste auf der Grundlage der dort vorhandenen Informationen erstellt.
Sofern genügend Masse vorhanden ist, wird eine sog. Quote auf die Insolvenzforderungen gezahlt. Jeder Gläubiger, der eine berechtigte Forderung angemeldet hat, erhält eine Ausschüttung, die im Verhältnis zur verteilungsfähigen Masse und zum Gesamtumfang der angemeldeten Forderungen steht (Beispiel: verteilungsfähige Masse 100.000 €, Gesamtumfang der angemeldeten Forderungen 1.000.000 €. Jeder Gläubiger erhält dann 10 % seiner Forderung als Ausschüttung.) Es handelt sich um ein abstraktes Beispiel, die Zahlen finden für den vorliegenden Fall keine Anwendung. Ich gehe derzeit davon aus, dass aufgrund erheblicher Forderungen des Finanzamtes die Quote deutlich unter 10 % liegen wird. Die genaue Höhe wird erst feststehen, wenn alle Forderungen angemeldet und geprüft sind und die Vermögenswerte vollständig verwertet sind. Diese Schritte können noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Falls Sie strafrechtliche Schritte gegen Herrn K. einleiten wollen, steht Ihnen dies frei. In meiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter bin ich nicht für die Sammlung oder Weiterleitung von Strafanzeigen etc. zuständig, vielmehr haben sich die Betroffenen an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden. Die Ermittlungen wurden durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bereits aufgenommen.
HINWEIS: Geschädigte, die ein bereits in ihrem Besitz befindliches Gerät an German Office wegen Reparatur, Garantieansprüchen etc. eingeschickt haben, können ihr Eigentum gegen Nachweis zurückerhalten, sofern es noch bei German Office vorhanden ist. Der Warenbestand ist sortiert und zugeordnet worden, eine Benachrichtigung erfolgt gesondert.
Ich darf Sie höflichst darum bitten, auf diese Mail nicht zu antworten. Ich kann und werde Anfragen nicht individuell beantworten. Zur Wahrung Ihrer Rechte ist die Anmeldung der Forderung nach Insolvenzeröffnung vollkommen ausreichend. Im Rahmen der Forderungsprüfung werden alle eventuell im Einzelfall vorhandenen Besonderheiten berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter S.
Rechtsanwalt als vorläufiger Insolvenzverwalter
Der 01. Mai ist nun schon vorbei und bis jetzt habe ich keine Unterlagen per Post bekommen, zu diesem Fall. Kann man sich da irgendwo schlau machen, wie es mit dem Verfahren steht?