93 Views | 26.10.2020 | 12:39 Uhr
geschrieben von Justyne Johanna Milan

Süwag Energie AG (Frankfurt am Main)

Kein Zähler für BasicMeter Stromtarif

Trotz Vertragsabschlusses für BasicMeter Strom mit Firma Süwag wurde bis heute kein passender Stromzähler im Haus installiert.

SCHLAGWORTE

Telefonische und schriftliche Anfragen bleiben erfolglos. Im Jahr 2016, als ich den Tarif zum ersten Mal gebucht habe, gab es die gleichen Probleme. Tarif gekauft, Vertrag abgeschlossen, aber Stromzähler wurde erst nach sechsmonatigem Nervenkrieg gewechselt. Damals wurde ich einfach mit der Abrechnung betrogen, weil der Verbrauch der 6 Monate zum teuren Preis berechnet wurde. Telefonisch wurde mir jedes mal versprochen, dass auch der Verbrauch in den sechs Monaten zu meinem günstigeren Tarif berechnet wird, es geschah nichts. Jetzt bin ich umgezogen, habe schriftliche Zusage, dass ich mein Tarif mitnehmen kann, habe schriftliche Auftragsbestätigung und was fehlt: der Zähler. Die Geschichte geht von vorne los.

Die Aussagen der Süwag sind widersprüchlich, und das einzige, was ich bis jetzt bekommen habe, ist die Endabrechnung nach Umzug und eine Bestätigung der Adressänderung

Diese bodenlose Frechheit hat mich einen Nervenzusammenbruch gekostet, aber meine Gesundheit ist unbezahlbar.

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Meine Forderung an Süwag Energie AG: Erstattung des Verdienstausfalls 5 Tage á 95,00 Euro, Abrechnung zum Tarifpreis ab dem ersten Tag, d. h. ab 01.10.2020


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


27.10.2020 | 14:30
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Was ist denn an diesem Tarif so besonders, dass man dafür einen anderen Zähler braucht?

Für den Zähler ist Ihr Netzbetreiber verantwortlich und nicht der Anbieter Ihres Stromtarifs.

Der Netzbetreiber installiert Ihnen einen Zähler, der "muss" dann von allen Stromanbietern verwendet werden (können).

Helfen Sie uns bitte einmal, warum Sie bei einem Tarifwechsel einen neuen Stromzähler brauchen. Dankeschön.

02.11.2020 | 15:29
von Justyne Johanna Milan | Regelverstoß melden
Hallo, erst heute bin ich zum Antworten gekommen. Die Besonderheit an diesem Tarif ist die doppelte Messung. Hochtarif von 8.00 bis 20.00 Uhr und Niedrigtarif ab 20.00 bis 8.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen. Der Zähler zählt den Verbraucht eben nach Uhrzeiten und Wochentagen. Es ist für uns optimal, weil wir tagsüber arbeiten und lernen und erst abends Zuhause sind. Süwag beantragt den Zähler beim Netzanbieter, das habe ich schriftlich. Wenn ich aber nach dem Zähler frage, versuchen die mir erstens anderen Vertrag zu verkaufen, weil es den Tarif angeblich nicht gibt oder ich wäre falsch informiert usw. Wenn ich auf die schriftliche Zusage und Auftragsbestätigung verweise, in denen auch schwarz auf weiß steht, dass der Zähler von Süwag beantragt wird, höre ich, dass ich den doch selbst beantragen soll. Der Netzbetreiber weiß jedoch vom nichts und soll vom Süwag beauftragt werden. Also die Geschichte wiederholt sich und ich werde jetzt einfach einen anderen Anbieter suchen und einen Anwalt mit einem reibungslosen Wechsel beauftragen. Die Arroganz am Telefon und jetzt noch unbeantwortete Anfragen per Email zeigen mir die bodenlose Respektlosigkeit gegenüber dem Kunden. Ich verstehe auch nicht wo die Schwierigkeit liegt, einen Arbeitsauftrag vollständig auszuführen. Mit Gruß Justyne Johanna Milan



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