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Durch Takko gelöste Beschwerde. | 400 Views | 13.11.2020 | 14:37 Uhr
geschrieben von Nancy

Takko Holding GmbH (Telgte)

Nasen Mund maske

Heute wollte ich bei takko einkaufen in allen Läden darf man als Schwangere (9 Monat) ohne diesen Schutz einkaufen, ausser in diesem Laden wurde ich gleich angemault, wo meine Maske ist. Als ich gesagt habe, dass ich im 9 Monat schwanger bin, hat das die Mitarbeiterin gar nicht interessiert und sie meinte das hat sie noch nie gehört und in keinem Laden in der ganzen Stadt sei das so.

Doch es ist so. In keinem anderen Laden wurde ich bis jetzt angesprochen. Und was ja noch unverschämter war, die Mitarbeiterin selber stand ohne Mund Nasen Schutz im Laden.

Das war echt die Höhe heute.

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Kommentare und Trackbacks (5)


14.11.2020 | 09:39
von ReclaBoxler-2520003 | Regelverstoß melden
Wo steht das geschrieben, dass Schwangere im neunten Monat automatisch befreit sind?
Sie sollten keine FFP1 oder FFP2 Masken tragen, was aber nicht in einer Verordnung steht. Eine automatische Befreiung gibt es nicht.
Wissen sie eigentlich, dass der Betrieb auch ein Bußgeld zahlen muß, sollte das Ordnungsamt jemanden ohne Befreiung vom Arzt, in dem Geschäft antreffen?
Was ist so schwer für einige Minuten beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen?
Ich selbst habe eine koronare Herzkrankheit, Herzinfarkt und muss das Ding 8 Stunden bei schwerer körperlicher Arbeit tragen.

14.11.2020 | 10:54
von Chrissy Koch | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2520003
Es gibt zumindest weder eine Verordnung, und schon gar kein Gesetz, dass ein ärztliches Attest überhaupt vorschreibt. Es heißt nur, dass es ausreicht, wenn es der Person nicht zuzumuten sei. Und wenn die Beschwerdeträgerin das für sich so empfindet, muss das prinzipiell vom Geschäftsinhaber so akzeptiert werden. Die Beurteilung hierüber steht also niemand anderem zu.
Wenn es Sie aber glücklich macht, tragen Sie selbst ruhig Ihre großartigen Gesichtsbedeckungen oder quetschen Sie sich mit Ihrer koronaren Herzerkrankung heldenhaft in einen Ganzkörper-Schutzanzug. Ich würde allerdings nach 15 Jahren Berufserfahrung in der Pathologie davon abraten.

14.11.2020 | 12:26
von ReclaBoxler-2520003 | Regelverstoß melden
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) In der ab dem 15. Juni 2020 gültigen Fassung3)
Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 2 Satz 1 verpflichtet.
Soviel dazu" es gibt keine Verordnung. "
Übrigens muss es vom Geschäftsinhaber nicht so hingenommen werden. Dann Hausrecht!
Und das mit der Pathologie lasse ich mal dahingestellt

14.11.2020 | 12:39
von ReclaBoxler-2520003 | Regelverstoß melden
Chrissy Koch
Bei einer Obduktion ist mindestens ein Mund -Nasenschutz der fest anliegt zu tragen.
Und geht es Ihnen schlecht nach 15 Jahren Maske tragen?

24.11.2020 | 17:28
von Nancy gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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