49 Views | 30.11.2020 | 18:22 Uhr
geschrieben von Marcel Richter

Media Markt (Ingolstadt)

Media Markt verkauft Ware auf E-Bay, die nicht vorhanden ist!

Bestell-/Kundennummer: 94975112

Habe auf eBay bei Media Markt bestellt und Gutschein von 15,-- Euro mit eingelöst, nun möchte Media Markt den Verkauf abbrechen, mit der Begründung, die Ware sei nicht lieferbar.

Am 04.11.20 habe ich auf eBay einen Artikel bestellt für 149,13 Euro weil es eine 14,91 Euro Rabattaktion von eBay gab.

SCHLAGWORTE

Ich sollte somit nur noch 134,22 Euro zahlen. Also habe ich den Artikel bestellt.

Heute, am 13.11.20, erhalte ich von Media Markt eine Anfrage zum Abbruch des Kaufes mit der Begründung: "Leider ist der von Ihnen bestellte Artikel nicht mehr lieferbar. Ihre Bestellung musste deshalb leider storniert werden."

Nun ja, Media Markt der Kauf ist rechtlich bindend, das zum ersten! Zweitens sollte die Lieferung bis zum 14. November eintreffen, ich benötige den GreenScreen um für ein Event zu Streamen, wie stellt Ihr euch das vor, einen Tag vor dem 14. November, dass urplötzlich auffällt, dass keine Ware da sein soll!

Zweitens, wer erstattet mir den 15,-- Euro Gutschein? Und wer bezahlt mir den Aufpreis bei anderen Händlern, da ich jetzt dort per Express bestellen darf, mit Sperrgutzuschlag!

Ich werde, wenn wir hier keine Lösung finden, rechtliche Schritte einleiten und die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben, denn das Gesetz sieht es auch vor, dass in solchen Fällen der Händler Schadenersatzpflichtig ist.

Ich erwarte eine Zufriedenstellende Lösung!

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Meine Forderung an Media Markt: Schadenersatz wegen Mehrkosten, Zeitaufwand, Ärger und Verlust des Gutscheins ggf. in Form von Media Markt Gutschein


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


01.12.2020 | 16:21
von X. Yz | Regelverstoß melden
Hallo Herr Richter, in diesem Fall ist - anders als von Ihnen angenommen - kein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Online-Bestellung stellt Ihrerseits gegenüber dem Händler ein "Einladung zur Annahme eines Angebotes" dar, Sie bieten also an, das Produkt zum angegebenen Preis zu kaufen. Wird dieses durch den Händler nicht bestätigt sondern abgebrochen oder storniert, so kommt kein Vertrag zu stande. Auch darüber hinaus haben Sie keine rechtliche Handhabe ggü. MediaMarkt zu möglichen Deckunskäufen bei anderen Anbietern - eben weil kein Vertrag zustande gekommen ist. Der eingelöste Gutschein sollte damit noch immer gültig sein! MfG



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