749 Views | 06.12.2020 | 11:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4253141

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Aus einer Mücke einen Elefanten machen!

Rossmann muss es ja nötig haben!

Rossmann muss es ja nötig haben!

SCHLAGWORTE

Als jahrelanger Kunde habe ich am 29.09.2020 eine Kleinigkeit für 2,93 bei Rossmann eingekauft und mit Karte bezahlt. Meine Karte wurde, wie immer, anstandslos akzeptiert. Zum 01.10.2020 habe ich meine Bank gewechselt und Rossmann muss meine Kartenzahlung im digitalen Zeitalter erst nach diesem Termin eingelöste haben. Angeblich wurde die Abbuchung von meiner früheren Bank mit dem Hinweis "Konto erloschen" zurückgegeben, was nach dem 1.10. dann auch richtig war. Ich ging davon aus, dass Rossmann die Kartenzahlung am gleichen Tag einlöste.

Gestern habe ich nun ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten, wo dann aus 2,93 € mit Gebühren dann 71,19 €uro werden. Allein die Tatsache, dass man wegen 2,93 € ein Inkassoverfahren einleitet, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Es ist völlig unverhältnismäßig bei einem solch geringen Betrag. Es lag keineswegs in meiner Absicht, Rossmann um diese Betrag zu prellen. Es war nur so, dass ich 2 Tage nach dem Zahltermin mein Konto gewechselt habe und Rossmann später abgebucht hatte.

Verärgert bin ich einfach darüber, wie aus 2,93 € dann 71,19 € werden und dass Sachbearbeiter bei Rossmann so eine Lappalie weiterverfolgen. Kundenfreundliches Verhalten sieht anders aus!

Ich erwarte, dass das Inkassoverfahren zurückgenommen wird. Die 2,93 € sowie die Rücklastschriftkosten von 3,80 € bezahle ich natürlich gerne.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Ich erwarte, dass das Inkassoverfahren zurückgenommen wird. Die 2,93 € sowie die Rücklastschriftkosten von 3,80 € bezahle ich natürlich gerne.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


14.12.2020 | 06:46
von ReclaBoxler-4253141 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rossmann teilte mir in einer Mail mit, dass Sie bei sich keine Schuld sehen und deshalb nicht bereit sind die Forderung des (wahrscheinlich eigenen) Inkassounternehmens zurückzunehmen. Ich habe daraufhin geantwortet, dass es kein Kundenfreundliches Verhalten ist, Kosten von über 2.000 % zu produzieren anstatt auf 2,93 € zu verzichten.


03.01.2021 | 09:44
von ReclaBoxler-4253141 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich niemand von Rossmann auf meine Beschwerde gemeldet


28.01.2021 | 06:19
von ReclaBoxler-4253141 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich niemand bei mir gemeldet um das Problem zu lösen.


28.01.2021 | 06:19
von ReclaBoxler-4253141 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.06.2021 | 19:35
von Carla Frias A. | Regelverstoß melden
Dasselbe ist mir auch mal passiert. Man ist aber selbst schuld, ich durfte dank 150€ Einkauf fast 300€ zahlen, weil ich nicht die neue Bankkarte genommen habe. Also einfach zahlen und gut ist. Beim nächsten Mal draus lernen und ebenfalls gut ist. Wenn Sie mit Karte zahlen und unterschreiben/PIN eingeben, steht in Kleinster Schrift, dass die die Erlaubnis erteilen, Geld abzuführen und wenn dies nicht stattfinden kann, dann werden Maßnahmen eingeleitet. Dass ist nicht nur bei Rossmann so, sondern ÜBERALL wenn Sie mit Karte zahlen.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!