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111 Views | 08.12.2020 | 11:07 Uhr
geschrieben von Filip Murawski
Ich habe einen Gutschein erhalten über 50 EUR.
Dieser ist nicht einlösbar, obwohl gerade abgerubbelt.
Auf Wunschgutschein kommt die Meldung, wurde schon eingelöst. Das ist eine Frechheit.
Meine Forderung an wunschgutschein.de:
50 EUR.
ofortantwort
13.12.2020 | 11:05
Firmen-Antwort von:
wunschgutschein.de
Abteilung: Kundenbetreuung
Lieber Kunde,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
WUNSCHGUTSCHEIN hat sehr strenge Sicherheitsbestimmungen, da wir Echtgeldwertkarten verarbeiten.
Eine regulär verkaufte Karte muss auf unserer Seite einlösbar sein.
Sie geben an, dass Sie die Fehlermeldung erhalten, dass die Karte bereits eingelöst worden ist.
Mailen Sie uns gerne Ihre Daten mit der Kennung "Recla121217528" an hilfewunschgutschein.de dann lassen wir den Fall unter der Berücksichtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO prüfen.
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