56279 Views | 27.12.2020 | 14:45 Uhr
geschrieben von C. Ganser

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bayern (München)

Pflegegutachten - Widerspruch nach Aktenlage negativ

MDK München ist für die Begutachtung zuständig wer ges. versichert ist.

SCHLAGWORTE

- Pflegegutachten im September 2020 nach Aktenlage und Telefon erstellt. Anwesend war der Pflegebedürftige und ein Medizinaldirektor i. R.

Gutachterin stellt Pflegebedarf mit 100 Stunden pro Woche fest, das Gutachten bringt im Ergebnis 0 von 100 Punkte (jeder Laie versteht, dass hier ein falsches Gutachten erstellt wurde!

Widerspruch eingelegt mit Pflegefachberater, der ein neues Gutachten nach einstündigem Telefongespräch erstellt hat - dieses neue Gutachten kommt auf knapp 30 Punkte, im Ergebnis Pflegegrad 2

Die Pflegekasse hat dieses Gutachten und Widerspruch an den MDK gesandt. Diese habe nur nach Aktenlage entschieden - eigentlich müsste ein neues Gutachten zwingend mit Telefonat erfolgen, wo auch dem Pflegefachberater die Möglichkeit zusteht, sich zu dem Gutachten zu äußern!

MDK handelt hier im Auftrag der Pflegeversicherung weiterhin rechtswidrig!

Das angeforderte Widerspruchsgutachten wird auch nicht an den Pflegebedürftigen bzw. an den Pflegefachberater nach mehrfacher Aufforderung gesandt! Es heisst nur lapidar: MDK darf Gutachten nur an Pflegekasse übersenden (ohne Rechtsgrundlage)

MdK handelt schlicht und ergreifend nicht gesetzeskonform - die Pflegekasse hat auch nach Aufforderung das neue Gutachten nicht übersandt! Was soll hier vertuscht werden?

Mittlerweile sind umfangreiche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft München gegen die Beteiligten aufgenommen worden.

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Meine Forderung an Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bayern: Neues Gutachten mit Pflegegrad 2 - wie vom Pflegefachberater begutachtet!


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Kommentare und Trackbacks (3)


04.01.2021 | 11:45
von C. Ganser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einer Woche noch keine Reaktion von MDK! Wir haben mittlerweile verschiedene Medien auf diesen Riesenskandal, vgl. Gustl Mollath, aufmerksam gemacht, die auch diesen Fall entsprechend an die Öffentlichkeit bringen.
Der Pflegebedürftige benötigt dringend Hilfe und Hilfsmittel, die ihm rechtswidrigerweise durch eklatante strafbare Falschgutachten vorenthalten werden.
Seine Lebensgefährtin muss nächste Woche nach einem Sabbath Jahr wieder ihren Dienst antreten. Der Pflegebedürftige kann unmöglich alleine gelassen werden, er benötigt dringend Pflege. Deshalb wird er sich in eine Klinik begeben, was Unsummen an Geldern für das Sozialsystem verschlingt. Aber es gibt momentan keine andere Möglichkeit.


06.01.2021 | 12:00
von C. Ganser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Petition in Zeichnung - Verlängerung Petition wegen zunehmenden Interesse der Medien

https://www.openpetition.de/petition/blog/stoppt-die-blockade-der-krankenkassen-bei-der-versorgung-schwerst-behinderter-kinder-erwachsene-3/28


11.02.2021 | 09:37
von C. Ganser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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