Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 108 Views | 12.01.2021 | 09:51 Uhr
geschrieben von Birgit Medek

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutscheinverlängerung nicht akzeptiert

Gutscheinverlängerung mit Kosten verbunden und keine Kulanz bei zehn Tagen.

Wir haben von Freunden zur Hochzeit zwei Thai-Kochkurs-Gutscheine geschenkt bekommen, die wir im Internet einlösen wollten. Das klappte leider nicht, es wurden keine Termine angezeigt, die man markieren konnte. Deshalb habe ich versucht, telefonischen Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. Die Dame schickte mir per E-Mail verschiedene Termine und ich buchte einen davon. Leider wurde der Termin abgesagt, ein neuer vorgeschlagen und wieder abgesagt. Danach musste ich die Gutscheine verlängern, habe nochmal Geld dafür bezahlt. Nun sind die Gutscheine wieder abgelaufen und ich habe zehn Tage zu spät bei Schweizer angerufen, um die Gutscheine noch mal zu verlängern. Leider sind die nun, nach Aussage der Mitarbeiterin, abgelaufen und es gibt in keinster Weise Kulanz.

SCHLAGWORTE

Fast das Gleiche habe ich mit einem Fallschirmsprung erlebt. Die Termine haben leider nicht gepasst, dann kam Corona, es gab keine Termine und ich habe versäumt, zum Jahresende den Gutschein zu verlängern.

Ich finde es absolut unverschämt

1. Dass es Geld kostet, den Gutschein zu verlängern, wo hat man denn sowas schon mal gehört?

2. Seit wann laufen denn Gutscheine ab? Es wurde Geld bezahlt und keine Leistung dafür erbracht.

Ich erwarte von Jochen Schweizer, dass die Gutscheine kostenlos verlängert werden oder der Geldwert erstattet wird.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Volle Erstattung der Gutscheinpreise.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.01.2021 | 06:24
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie es nicht geschafft haben Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen. Ihre Enttäuschung über den Ablauf Ihres Gutscheins können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben das Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich. In diesem Zuge möchten wir Sie ebenfalls auf den §195BGB verweisen. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Auskunft geben können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.02.2021 | 18:00
von Birgit Medek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich ist es einfach, auf irgendwelche Paragraphen zu verweisen. Von Kulanz hat diese Firma wahrscheinlich noch nichts gehört. Finde ich sehr schade und ich werde auf jeden Fall all meine Freunde und Bekannten von diesem Geschäftsgebaren informieren. Das ist ein Armutszeugnis


27.02.2021 | 21:27
von Birgit Medek endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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