Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutschein Verlängerung gegen Gebühr trotz Corona
Bestell-/Kundennummer: HSWXXHZ8L53WW54Z
Ich habe einen Gutschein für einen Fallschirm Tandemsprung geschenkt bekommen. Dieser ist nun leider am 31.12.2020 verfallen, da ich ihn Aufgrund von Corona nicht einlösen konnte.
Auf meine Anfrage bei Jochen Schweizer, wurde mir gesagt, dass dieser gegen Kulanz und 30% Gebühr des Gutscheinwertes, um einem Jahr verlängert werden kann.
Ich finde da wird richtig Geld damit gemacht. Ich konnte den Gutschein nicht einlösen und soll jetzt trotzdem dafür zahlen? Selbst dieses Jahr ist es fraglich, ob solche Events wieder stattfinden können.
Dann würde Jochen Schweizer nochmal Geld für nichts bekommen. Finde ich sehr schade, andere Anbieter sind da sehr viel kundenfreundlicher.
28.01.2021 | 08:05
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie es nicht geschafft haben, Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen. Ihre Enttäuschung über den Ablauf Ihres Gutscheins können wir nachvollziehen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist richten. Alle Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in unserer AGB sowie im §195BGB. Nach Ablauf der Frist verfällt ein Gutschein somit ersatzlos. Da wir Sie dennoch von unserem guten Kundenservice überzeugen wollten, haben wir Ihnen aus Kulanz eine Verlängerung angeboten. Mit diesem Angebot sind wir Ihnen als Kunden bereits maximal entgegengekommen. Es tut uns leid, dass wir Ihnen an dieser Stelle leider keine positivere Nachricht geben können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team